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Schwerbehinderter MA ist sehr schwierig - was tun?

L
lupus
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

wie sollen wir uns verhalten? ein Mitarbeiter ist schwerbehindert, lässt dies sehr häufig den kollegen gegenüber raushängen, ist häufig wegen diverser verschiedener Dinge krank. Die kollegen sind saustinkig über das verhalten, die geschäftsführung natürlich auch und wir als br ebenso, da sie uns regelmäßig "angreift" nichts für ihn zu tun. wir würden nur unsere interessen und die des betriebes vertreten, nicht die des mitarbeiters. unsere meinung ist aber, dass wir für alle mitarbeiter die rechte und pflichten ggüber der geschäftsfürung vertreten zu haben und durch das verhalten des mitarbeiters entsteht eine sehr negative stimmung im betrieb, die sich auch auf das kollegiale verhalten untereinander auswirkt wenn die geschäftsführung jetzt mit einer kündigung gegen diesen mitarbeiter käme hätten wir probleme uns dagegen zu stellen, da durch das verhalten des mitarbeiters der betriebsfrieden schwer gestört ist! was können wir tun???

10.850014

Community-Antworten (14)

S
steini

24.05.2007 um 10:44 Uhr

hallo lupus, vor einer kündigung eines schwerbehinderten oder eines gleichgestellten ist immer erst das amt zu fragen ob diese der kündigung zustimmt. sollte euer ag erst euch eine kündigung vorlegen solltet ihr aus diesem grund der kündigung nicht zustimmen. falls der ag den korektenweg geht, wird sich das versorgungsamt bei euch melden. mit dem solltet ihr euer weiters vorgehen abstimmen. du hast sicherlich recht das der br für alle da ist und nicht nur für einen. gruß steini

P
pirat

24.05.2007 um 10:55 Uhr

Hallo lupus, habt ihr keinen Schwerbehindertenvertreter ab (5% Der MA) oder Schwerbehindertenobmann ab 3MA in euerem Betrieb? Mit dem solltet ihr zusammen mit dem BR und dem Kollegen mal über die Situation reden. @steini das Amt, was du meinst, nennt sich Integrationsamt und ist eine gute Idee auch mit denen mal zu reden. Gruß

S
sphinx

24.05.2007 um 10:58 Uhr

@lupus,

"...durch das verhalten des mitarbeiters der betriebsfrieden schwer gestört ist! ..."

diesen Satz verstehe ich nicht, kannst du ihn bitte näher erläutern?

Bisher habe ich nur verstanden, dass ein/e Schwerbehindete/r häufig krank ist und im Arbeitsgeschehen häufig auf die Behinderung hinweist.

LG

LG

S
steini

24.05.2007 um 10:58 Uhr

@pirat, ist schon klar habe nur immer noch den alten namen im kopf. gruß steini

L
lupus

24.05.2007 um 11:09 Uhr

@LG,

durch den mitarbeiter wird immer wieder darauf hingewiesen wie schlecht es ihm geht und dass alle rücksicht zu nehmen haben!!! dies führt dazu, dass die kollegen teilweise stundenlang über den mitarbeiter reden und sich ereifern.

@ pirat

nein keinen vetreter für schwerbehinderten, stellen gerade einen wahlausschuss zusammen.

W
wölfchen

24.05.2007 um 11:10 Uhr

Hallo lupus, ich habe vor längerer Zeit beruflich die Akte eines Schwerbehinderten gelesen und das las sich wie eine Horrorgeschichte. In Kurzform und aus Sicht der Kollegen hätte sie bestimmt genau so klingen können, wie die von Dir geschilderte. Es hat sich aber für mich beim lesen des Leidensweges ein ganz anderes Bild ergeben. Oft sind diejenigen, die bestimmte Rechte einfordern unbeliebt. Ein Behinderter wird geduldet, aber bitteschön - er möchte sich ganz klein machen - nur keine Forderungen stellen, dann wird er gemocht. Im gegenteiligen Fall mag ihn niemand und er ist genau der prädestinierte Mensch, auf dem sich der kollektive Frust entlädt. Warum sind die Deutschen Spitze beim Spenden? Weil sie damit ihr schlechtes Gewissen beruhigen wollen und lieber spenden, als die Probleme vor der Haustür, oder gar im Arbeitsteam zu haben. Ich will Euch nicht unterstellen, dass es bei Euch auch so ist, Dich nur im Interesse Deines mir unbekannten Kollegen bitte, die Angelegenheit auch mal unter diesem Aspekt zu betrachten. Und wenn Ihr Euch sicher seid, dass alles so ist, wie Du geschildert hast, würde ich an Eurer Stelle trotzdem erst nochmal einen Versuch machen, mit dem Kollegen das Gespräch zu suchen. Ihr seid als BR vielleicht sein einziger Rettungsanker. Man sollte dabei immer bedenken - eine Kündigung ist ein schwerer Einschnitt und für einen Behinderten wird es mit Sicherheit das berufliche und soziale Aus bedeuten. Wenn das alles nichts fruchtet, würde ich an Eurer Stelle immer noch nicht zustimmen. Man kann sich ja auch lediglich passiv verhalten. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass der BR auf einen bereits am Boden liegenden mit einprügelt, weil er ja auch die Interessen der anderen vertritt, frage ich mich besorgt, welche Außenwirkung dieses Verhalten eines BR auf andere Kollegen hat, die eventuell auch mal ein Problem haben - z.B "zu dem BR brauche ich eh nicht gehen, die haben ohnehin kein Verständnis". Und weiter frage ich mich, was ist das für ein Arbeitsteam, welches sich durch einen Behinderten aus der Rolle bringen lässt. Da genügt doch aus meiner Sicht ein nichtiger Anlass, um das gleiche bei einem anderen hervorzurufen. Aber wie geschrieben - ich möchte nur ein paar Denkanstöße geben, um Himmels Willen nichts unterstellen. Ich wünsche Euch die rechte Entscheidung; mit der Ihr Euch abends im Spiegel ansehen könnt :-))

P
pirat

24.05.2007 um 13:09 Uhr

@wölfchen, besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Behinderte haben nun mal einen Sonderstatus und das ist richtig so! Wenn nicht der BR sich für sie einsetzt wer dann? LG

W
wölfchen

24.05.2007 um 13:59 Uhr

@ pirat, danke für`s Lob ;-)) ist schön, wenn man mal nicht für seine Meinungsäußerung geprügelt wird :-))

S
Spartacus

24.05.2007 um 14:20 Uhr

@ WÖLFCHEN

AUCH VON MIR EIN LOB - DAS IST AUCH MEINE EINSTELLUNG !

L
lupus

24.05.2007 um 15:19 Uhr

@wölfchen,

danke für die worte.

auch wir haben bei den anderen schwerbehinderten bzw. gleichgestellten deine einstellung, doch wenn man diesen kollegen -egal in welcher weise- versucht anzusprechen auf die art und weise des weiteren vorgehens, wird man immer wieder aufs neue gemaßregelt "ich kümmere mich selber um meine sachen, etc.". dies geschieht "immer "während der arbeitszeit, sodass die arbeit liegenbleibt bzw. von kollegen mitübernommen werden müssen. die kollegen dürfen an jedem brückentag keinen urlaub nehmen, da dies nach dem verständnis des mitarbeiters nur ihm zusteht. dann -so glauebn wir- ist irgendwann mal das fass voll !!!

W
wölfchen

24.05.2007 um 16:42 Uhr

Hallo lupus, Deine Worte beweisen mal wieder, dass eine Behinderung den Kollegen nicht automatisch zum Heiligen macht - Sturköpfe gibt es mit oder ohne Behinderung, doch wer genehmigt denn dem Kollegen den Brückentag? Und für das "Kümmern um seine Sachen" während der Arbeitszeit gibt es doch garantiert auch betriebliche Regeln, die einzuhalten sind, oder? Ich tendiere trotz Deiner Ergänzung noch immer dazu, dass der AG dem Kollegen mal richtig Grenzen setzen sollte, von mir aus auch mit dem BR. Eine Kündigung sollte jedoch stets das letzte Mittel sein.

L
Lotte

24.05.2007 um 18:04 Uhr

pirat, "...habt ihr keinen Schwerbehindertenvertreter ab (5% Der MA) oder Schwerbehindertenobmann ab 3MA in euerem Betrieb?"

Kommst Du aus Österreich? In Deutschland wird ab 5 schwerbehinderte MA eine SchwerbV gewählt. Siehe §94 SGB IX

lupus, gab es mal ein offenes Gespräch mit dem Kollegen? Oder mehr so Tür und Angel Gespräche? Vielleicht solltet Ihr mal das Integrationsamt einschalten. Eigentlich ist es Aufgabe des AG, bei Schwierigkeiten das IA einzuschalten. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht. Sie setzen sich sehr für die schwb KollegInnen ein, vermögen aber auch, Ihnen die Grenzen aufzuzeigen. Als Schwerbehindertenvertreterin sind sie mein erster Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt. Aber passt auf, dass Ihr nicht die Arbeit des AG macht.

P
pirat

24.05.2007 um 19:13 Uhr

Hallo Lotte, sorry habe das falsch Zeichen % gesetzt. Nein, ich komme nicht aus Österreich. Wir haben 3 Kollegen mit Schwerbehindertenstatus deshalb keine Schwerb.wahl weil, ist nicht, zu wenig. Deshalb "nur" einen Schwerb. Obmann. Der Kollege ist selbst Schwerbeh. und BR sonst macht das keinen Sinn. LG Pirat

K
Kölner

26.05.2007 um 23:03 Uhr

@lupus Mir fiel spontan ein: Schuster bleib bei Deinen Leisten!

Was Du/Ihr hier macht ist alles andere als Eure/eine betriebsrätliche Aufgabe. Ihr macht Euch zudem die Gedanken des AG: Es bleibt nicht die Arbeit des "Behinderten" für die anderen Kollegen liegen, sondern der AG lässt (sehr wohlwollend) zu, dass die anderen Kollegen das meinen.

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