Erstellt am 23.05.2007 um 13:17 Uhr von Thom220
Hallo dannythedud
Habt ihr euch mal den Ausbildungsvertrag der
Azubine angesehen ???
Steht da vieleicht was von überbetrieblicher Ausbildung.
Oder das die Lehrzeit vieleicht auf die GmbH 1 und 2 Verteilt ist.
Erstellt am 23.05.2007 um 13:26 Uhr von dannythedud
Hallo Thom220,
ich glaube nicht, das wir uns den Ausbildungsvertrag anschauen dürfen, wenn uns bei der jetzigen Situation, in der die Azubine für 3 Monate bei uns in der GmbH2 ist, die Personalabteilung schon einen Riegel vorschieben will, und wir gar nix zu sagen hätten, weil die Azubine ja in der GmbH1 eigestellt wurde.
Wenn der Ausbildungsvertrag eine überbetriebliche Ausbildung vorsieht, müssten wir als Betriebsrat dann doch sowieso informiert werden oder nicht?
Erstellt am 23.05.2007 um 13:31 Uhr von Mona-Lisa
@dannythedud,
ihr habt tatsächlich kein Einsichtsrecht in den Vertrag, aber wenn mich nicht alles täuscht, gibt's davon doch mindestens 2 Ausfertigungen...... ;-))
Diese Information, die ihr natürlich niemals durch Einsicht in einen Arbeitsvertrag erhalten habt, könnte euch doch weiterhelfen, oder?
Erstellt am 23.05.2007 um 13:40 Uhr von dannythedud
Liebe Mona-Lisa,
meinst du mit der 2. Ausfertigung die der Azubine?
Heisst das, das ich meinen Charme spielen lassen müsste damit sie mir einen Einblick (in ihren Arbeitsvertrag) gibt?
Wenn dann in dem Arbeitvertrag von einer derartigen Aufteilung die Rede sein sollte, wäre das doch Zustimmungspflichtig durch den BR, weil es eigentlich einer Einstellung gleich käme, oder?
Wenn die 2. Ausfertigung eine andere sein sollte, welche wäre das dann?