Versetzung von Auszubildenden?
Guten Morgen zusammen, folgendes Problem besteht gerade bei uns: unsere Firma ist in mehrere einzelne GmbH´s untergliedert. Die einen haben einen BR, die anderen nicht. Eine Azubine, die in der GmbH1 (ohne BR) eingestellt wurde soll im Zuge ihrer Ausbildung einen 3 Monatigen Ausbildungeinsatz in GmbH2 (mit BR) durchlaufen. Nach Meinung des BR´s (wir) der GmbH2 kommt dieser Einsatz einer Versetzung gleich, was einer vollständigen Unterrichtungspflicht des BR´s durch den Arbeitgeber zur Folge hat. Die zuständige Personalabteilung, die in der GmbH1 sitzt, aber auch für die GmbH2 zuständig ist, teilt diese Ansicht nicht mit uns mit der Begründung, dass die Azubine in der GmbH1 eigestellt wurde und dieses außerhalb unserer Zuständigkeit läge. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (4)
23.05.2007 um 15:17 Uhr
Hallo dannythedud
Habt ihr euch mal den Ausbildungsvertrag der Azubine angesehen ??? Steht da vieleicht was von überbetrieblicher Ausbildung. Oder das die Lehrzeit vieleicht auf die GmbH 1 und 2 Verteilt ist.
23.05.2007 um 15:26 Uhr
Hallo Thom220, ich glaube nicht, das wir uns den Ausbildungsvertrag anschauen dürfen, wenn uns bei der jetzigen Situation, in der die Azubine für 3 Monate bei uns in der GmbH2 ist, die Personalabteilung schon einen Riegel vorschieben will, und wir gar nix zu sagen hätten, weil die Azubine ja in der GmbH1 eigestellt wurde. Wenn der Ausbildungsvertrag eine überbetriebliche Ausbildung vorsieht, müssten wir als Betriebsrat dann doch sowieso informiert werden oder nicht?
23.05.2007 um 15:31 Uhr
@dannythedud, ihr habt tatsächlich kein Einsichtsrecht in den Vertrag, aber wenn mich nicht alles täuscht, gibt's davon doch mindestens 2 Ausfertigungen...... ;-))
Diese Information, die ihr natürlich niemals durch Einsicht in einen Arbeitsvertrag erhalten habt, könnte euch doch weiterhelfen, oder?
23.05.2007 um 15:40 Uhr
Liebe Mona-Lisa, meinst du mit der 2. Ausfertigung die der Azubine? Heisst das, das ich meinen Charme spielen lassen müsste damit sie mir einen Einblick (in ihren Arbeitsvertrag) gibt? Wenn dann in dem Arbeitvertrag von einer derartigen Aufteilung die Rede sein sollte, wäre das doch Zustimmungspflichtig durch den BR, weil es eigentlich einer Einstellung gleich käme, oder? Wenn die 2. Ausfertigung eine andere sein sollte, welche wäre das dann?
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