Mitbestimmung bei Versetzung von Azubi
Versetzungen sind ja laut BetrVG durch den BR zustimmungspflichtig. Wie ist das bei fast ausgelernten Azubis? Der Azubi hat seine Prüfung abgelegt und muss nur noch seine Facharbeit verteidigen, welche er an seinem zukünftigem Arbeitsplatz geschrieben hat. Nun wurde er in eine andere Abteilung versetzt, weil dort jemand gekündigt hat. Ist dieser Fall genauso zu behandeln wie bei normalen Arbeitnehmern?
Community-Antworten (2)
13.06.2014 um 10:48 Uhr
Normal steht im Ausbildungsvertrag: Mit Ablegen seiner Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis Beendet. Dann ist es wie eine Neu Einstellung zu Beurteilen.
Gruß
13.06.2014 um 11:39 Uhr
Ist es denn eine Versetzung (Definition siehe § 95 Abs. 3 BetrVG)? Wenn ja: Auch das ist nach § 99 BetrVG zu behandeln. Ob die Prüfung schon abgeschlossen ist, sei dahingestellt (der letzte Schritt fehlt ja noch).
Egal jetzt, ob es eine Versetzung (bis zum endgültigen Lehrabschluss) oder eine Einstellung nach abgeschlossener Prüfung ist (der AG muss dies ja bei der Anhörung angeben) - die Zustimmungsverweigerungsgründe sind die gleichen. Und da stellt sich die Frage eventueller Nachteile und insbesondere natürlich, ob es eine Festeinstellung wird oder nur um eine Befristung usw.
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