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Möglichkeiten, eine Versetzung zu bewirken (Azubi)

E
Edelholz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, alle zusammen. Ich schreibe hier zum ersten Mal. Also bitte um Verzeihung falls ich etwas falsch mache.

Ich habe eine etwas dringende Frage, für die ich in keiner Literatur eine Antwort fand. Und zwar:

Unsere Auszubildende hat jetzt ihre Abschlussprüfung. Es besteht die hohe Gefahr eines Nichtbestehens. Wenn sie besteht - wird sie nicht übernommen (die Info hat sie schon nach etlichen Anfragen). Wenn sie denn nicht besteht - kann sie ja die Prüfung in 6 Monaten wiederholen. In dem Fall möchte sie unbedingt diese Zeit in einer anderen Filiale (auch in einer anderen Stadt, einer bestimmten) absolvieren. Sie will schon die ganzen 3 Ausbildungsjahre dahin, was ihr ständig mit irgendwelchen Ausreden verweigert wird. Leider hat sie den Vertrag für den jetzigen Ort unterschrieben. Gibt es irgendwelche Möglichkeit, dass sie nach NICHT bestandener Prüfung an den von ihr bevorzugten Ort versetzt wird? Irgendwas von "unzumutbar", "Schutz" etc?

Vielen Dank für die Teilnahme!!!!

1.87907

Community-Antworten (7)

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gironimo

15.06.2016 um 16:23 Uhr

Nein, den Anspruch sehe ich nicht. Bestenfalls käme Paragraph 75.1 BetrVG in Frage, mit Phantasie und guten Argumenten

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celestro

15.06.2016 um 16:39 Uhr

"Irgendwas von "unzumutbar", "Schutz" etc?"

Wovor willst Du Sie schützen ? Was sollte Ihr daran unzumutbar sein ? Und warum utnerschreibt man nen Vertrag für Bielefeld, wenn man nach Paderborn will ?

E
Edelholz

15.06.2016 um 17:11 Uhr

Also, es ist so gemeint, dass sie ziemlich schlechte Zeit in dieser Filiale hatte. Sowohl die 3 Jahre insgesamt als auch jetzt alles um die Prüfung herum (Azubi-Betreuung etc pp). Unser BR ist jedoch ganz frisch und hatte keinen Einfluss auf das Drama. Innerhalb dieser Zeit gab es etliche Möglichkeiten seitens Unternehmen, sie in die Wunschfiliale zu versetzen, was ständig verneint wurde mit absurden Ausreden.

Es ist also jetzt verständlich dass sie die verlängerte Zeit (eventuell natürlich) nicht auch noch hier verbringen will, wo ihr alles mehr oder minder verhasst ist. Daher meine Begriffe wie "unzumutbar" und "Schutz". Ich kann mir nämlich sehr gut die Behandlung seitens Filialleitung vorstellen in so einem Fall. Allerdings ist das sehr subtil und praktisch nicht nachweisbar.

Warum sie damals unterschrieb kann ich nicht sagen. Vermutlich weil sie diese Ausbildung unbedingt wollte und froh war, sie überhaupt in diesem Unternehmen zu bekommen. Vermutlich mit Aussicht auf Versetzung (weil ALLE unsere Azubis im Laufe der 3 Jahre die Filiale mindestens ein Mal wechseln). Vermutlich weil die Gebietsleitung aus der gleichen Stadt kommt wie sie selbst (und wohin sie wollte/will). Keine Ahnung. Ist jetzt aktuell aber auch wenig relevant.

Ich danke euch für eure Beiträge! :)

S
stehipp

15.06.2016 um 17:47 Uhr

Einen Rechtsanspruch auf Versetzung kann ich auch nicht erkennen.

Aber gute Argumente dafür gibt es doch. Macht die Sache im nächsten MOnatsgespräch zu, Thema. Es sollte ja auch im Interesse des AG sein, dass die Azubis ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren, egal ob ich den Mitarbeiter übernehmen will oder nicht. In einem solchen Gespräch kann man auch durchaus mal weiche Faktoren vorbringen. Azubine fühlt sich unwohl, Arbeitsumfeld passt nicht daher schlechte Leistungen, Sorgfallspflicht gegenüber dem Azubi... Ich denke, da kann man mit ein bischen guten Willen schon einiges finden.

P
Pickel

15.06.2016 um 18:39 Uhr

Mein Rat: Versuche an solche Themen grundsätzlich objektiver und weniger voreingenommen heran zu gehen.

Du schreibst:

" Innerhalb dieser Zeit gab es etliche Möglichkeiten seitens Unternehmen, sie in die Wunschfiliale zu versetzen, was ständig verneint wurde mit absurden Ausreden."

Unternehmen einer gewissen Größe sind in aller Regel selten von irrationalen Entscheidungen geprägt. Wenn Versetzungen nicht gewollt werden, dann aus Gründen. Absurder Ausreden bedarf es nicht, denn es wird sich wohl kaum jemand in der Perso den Spaß gemacht haben, diese eine Azubi einfach mal willkürlich zu ärgern.

Du solltest dir unbedingt erst einmal ein Bild davon machen, wir die andere Seite den Fall sieht. Erst mit diesem Hintergrundwissen bist du in der Lage, einen guten Weg im Sinne der Diplomatie zu finden.

J
JollyJumper

15.06.2016 um 18:41 Uhr

Wenn es wirkliche Gründe für den Azubi gibt, und es nicht nur der Wunsch ist heimatnah eingesetzt zu werden, hat der Azubi auch die Möglichkeit eine Schlichtung durch die IHK zu beantragen. Dazu benötigt man aber schon deftige Gründe

E
Edelholz

20.06.2016 um 13:19 Uhr

Vielen Lieben Dank an alle bisher! Ihr helft mir wirklich weiter.

@Pickel: Du ahnst vielleicht nicht was für Machtspielchen gespielt werden in einzelnen Bereichen eines riesigen Konzerns. Betreffend sowohl ganz klitzekleine Kleinigkeiten wie auch die bedeutenderen Sachen. Die Fluktuation ist dermaßen gewaltig dass praktisch jeder an dem Ort arbeiten könnte, wo er doch gerne wollte (wenn man denn die peoples richtig puzzeln würde). Ich bin seit 18 Jahren in diesem Unternehmen und habe echt interessante Sachen gesehen. Glücklicherweise betraf es mich noch nie selbst, weil ich mich a) gut wehren kann, und b) aufgrund der Kenntnisse, Erfahrung etc für das Unternehmen an dem jeweiligen Standort wichtig bin (nun aber ja eh nicht versetzbar).

Kommunikation ist entweder undurchsichtig oder gen Null. Oder - noch schlimmer - verlogen. Es wird meistens etwas anderes getan als gesagt/angekündigt... Ach, das würde zu lange dauern. Deswegen gibt es ja jetzt einen BR. Und andere schießen mit Lichtgeschwindigkeit nach. Ein GesamtBR steht an. Dann ändert sich einiges.

Die Azubine schreibt heute die Prüfung. Mal schauen. :)

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