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Versetzung

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alexbln
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hab da mal eine Frage zu einer Versetzung:

Ein Vorarbeiter geht auf Vaterschaftsurlaub für einen Monat. Jetzt wird ein neuer Vorarbeiter aus einer anderen Abteilung in der Abteilung zur Vertretung angelernt und soll die Zeit des Vaterschaftsurlaubes in der Abteilung bleiben. Dies sollte ja kein Problem sein....

Aber nun haben wir eine Mitbestimmung bekommen: Ein anderer Vorarbeiter der Vaterschafts-Abteilung hat plötzlich seinen Job gekündigt. Nun sollen wir Mitbestimmen das der Vorarbeiter der die Vertretung eigentlich machen sollte ab nächstes Jahr in der Abteilung verbleiben soll.

Die Abteilung wo der Vorarbeiter immer arbeitet soll ihre eigenständige Art als Abteilung verlieren und wird in einer anderen Abteilung intigriert. Wo dann der jeweilige Vorarbeiter der anderen Abteilung zuständig für die Mitarbeiter ist.

Ich sprach gestern noch mit dem Vorarbeiter der Versetzt werden sollte. Er sagte auch das er sich eine längere Zeit da auch nicht vorstellen kann da er momentan sehr schnell Kopfschmerzen (wegen dem Bearbeitungsstoff) bekommt. Und dann ja auch plötzlich auf 3 Schicht Arbeiten müsste, er hat seine Abteilung allein mit einem Vertreter in einer Schicht geleitet.

Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung ist seit gestern auch für die Stelle vorhanden.

Haben wir da irgendeine Möglichkeit da zu widersprechen !?

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Community-Antworten (5)

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alexbln

11.11.2014 um 18:24 Uhr

Morgen haben wir Sitzung....wäre toll wenn da jemand ein Tip hat. Könnte man den §111 erstmal verwenden ? Da der Chef ja nicht mit uns geredet hat das die Abteilung in einer anderen übergeht. Um etwas Zeit zu bekommen ? Und könnte man die Versetzung ablehnen mit §99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVg wegen der Gesundheitlichen Verschlechterung ? Aber meine Befürchtung ist dann das die Abteilung doch in die andere geht und der Vorarbeiter dann entlassen wird da man ihn ja dann nicht braucht und die sich darauf berufen das er ja in der anderen Abteilung gehen hätte können. Seh ich doch auch richtig das der Arbeitgeber das mit seiner Verschiebung der Abteilung machen kann, ohne das wir das ändern können. Es wird doch dann nur über die Art und Umfang geredet , oder ? Um die Leute in der Abteilung geht es nicht die stehen auch nicht zur Diskussion, da wird jeder für sich gebraucht...

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gironimo

11.11.2014 um 21:39 Uhr

Wenn von den Werkstoffen Kopfschmerzen ausgelöst werden, solltet Ihr das Thema grundsätzlich anpacken (Arbeits- und Gesundheitsschutz).

Ob "sonstige Nachteile" im Sinne des § 99 BetrVG entstehen, kann man aus der Ferne schlecht ableiten.

Vielleicht beruft Ihr Euch besser auf den § 99 Abs. 1 BetrVG und da auf den Halbsatz (...); er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (...)

und da es ja offenbar an klaren Aussagen zur Personalplanung § 92 BetrVG und sonstigen betrieblichen Änderungen fehlt, würde ich dem AG mitteilen, dass Ihr Euch nicht umfassend informiert fühlt und weiter Informationen anfordert - und natürlich unter diesen Voraussetzungen keine ordentliche Anhörung des BR erkennen könnt.

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alexbln

12.11.2014 um 03:21 Uhr

Danke...die Kopfschmerzen kommen da er bis jetzt nix mit dem Stoff zu tun hatte...jeder kennt doch wenn er in einer malerbude kommt dann denkt man auch am Anfang, hey hier stinkt es aber....

Morgen zur Sitzung dürfen wir den Betroffenen aber einladen und zu dem Thema anhören, oder? Darf er da auch erfahren das seine Abteilung in eine andere über geht ? Oder wäre das schon geheimnissverrat ? Irgendwie müssen wir ja dich seine Meinung erfahren....wie geht Ihr da vor ?

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alexbln

22.11.2014 um 01:09 Uhr

Da der Mitarbeiter nicht gefragt oder vorher Informiert wurde haben wir um eine Frist Verlängerung gebeten die wir auch bekommen haben. Nun sprach heute der Arbeitgeber mit Ihm und da kam raus das er den Job in der Abteilung nicht machen möchte, er besorgt sich ein Attest vom Doc das er gesundheitliche Probleme mit dem Lack bekommt. Er sagte auch das er dann auf den Vorarbeiter Posten verzichtet und dann doch lieber als normaler Arbeiter in seiner Abteilung arbeiten möchte. Mit uns sprach der Arbeitgeber noch nicht. Bis Mittwoch haben wir Zeit. Ich denke mal wir werden die Versetzung ablehnen wegen den gesunheitlichen Problemen. Wären die jetzt nicht und der Vorarbeiter würde trotzdem ablehnen dann würde es für uns doch keinen Grund geben da nicht zu zustimmen oder? Oder ist da auch ein ausreichender Grund vorhanden weil der Mitarbeiter einfach nicht will. Wir haben unser Seminar für Personelle Angelegenheiten erst nächstes Jahr. ?

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alexbln

15.01.2015 um 04:23 Uhr

Hallo, wir hatten der Versetzung wegen gesundheitlichen Bedenken nicht zugestimmt. Nun gibt es 4 interne Bewerber von denen wir vom AG nicht unterrichtet wurden. Heute komme ich in der Firma und lese am schwarzen Brett das der Kollege auf unbestimmter Zeit die Stelle Bekommt. Wie sollten wir handeln, wie gesagt es wurden auch die Internen Bewerbungen einfach nicht beachtet von dem wir von dem AG auch nix wissen....

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