Falsche Unterrichtung des BR durch den Vorsitzenden?
Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen: In einer Mitbestimmungsangelegenheit (Pers. Einzelmaßnahme / Versetzung), die bereits 1 Woche später stattfinden soll, lädt der BRV innerhalb der 7-Tage-Frist zu einer Sondersitzung, da der betroffene Mitarbeiter der Maßnahme widerspricht. In der Sitzung berichtet der BRV, vom Arbeitgeber die mündliche Zusage zu haben, dem Mitarbeiter insoweit entgegenzukommen, dass der neue Arbeitsplatz vom Tätigkeitsbereich und den Umständen her an den alten angepasst wird (so dass es eigentlich gar keine Versetzung mehr wäre...). Die Aussage des BRV: Der BR kann nun der Versetzung unter den genannten Umständen getrost zustimmen, was die i.d.R. wenig rechtskundigen Teilnehmer auch taten.
Meine Meinung: Die dem BRV gegenüber gemachten mündlichen Zusagen haben in Bezug auf den gefassten Beschluss nicht die geringste rechtliche Bindungskraft; der Ag hat jetzt grünes Licht, die Versetzung wie geplant durchzuziehen, da der BR nicht nur nicht widersprochen, sondern sogar zugestimmt hat.
Oder sehe ich das falsch?
Community-Antworten (8)
03.05.2007 um 13:32 Uhr
Das siehst Du richtig. Eine Chance besteht, wenn die Zusage unter Zeugen getätigt wurde. Hat der BRV denn danach noch einmal mit dem betroffenen Kollegen gesprochen?
03.05.2007 um 13:35 Uhr
Hallo Nobbes,
1.) die mündliche Zusage sollte in Anwesenheit von Zeugen noch mal vom AG wiederholt werden.
2.) stimmt der BR zu, kann der AG die Maßnahme durchziehen
3.) weder AG noch BR könnens immer allen Angestellten Recht machen. Sie haben Entscheidungen zum Wohle des Betriebes und der Belegschaft zu treffen, dabei gibts allerdings auch schon mal Einzelschicksale.
03.05.2007 um 13:51 Uhr
@Jube
Nein, der BRV hat allein mit dem Ag gesprochen. Und welche Chance sollte bestehen? Der Beschluss ist imho rechtskräftig, und selbst bei Unwirksamkeit wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen.
Nein.
@ Heinz
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Hier gilt das oben Gesagte: Die Maßnahme ist rechtskräftig durchgewinkt.
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Aufgabe des BR ist zunächst einmal die Vertretung der Mitarbeiterinteressen. Dass hierbei auch betriebliche Interessen berücksichtigt werden müssen, ist Binse. Da der BR gerade bei personellen EINZELmaßnahmen mitbestimmungspflichtig ist, verstehe ich den flockigen Hinweis auf "Einzelschicksale" nicht ganz.
03.05.2007 um 14:11 Uhr
Ist denn die Vestzung schon durchgeführt?
Wenn nicht kann dem Beschluss noch widersprochen werden.
03.05.2007 um 14:21 Uhr
Tip für die Zukunft: Zustimmung unter Auflagen wie mündlich besprochen...
03.05.2007 um 14:37 Uhr
@DocPille
kommt es auf die Versetzung denn an? Ich denke es doch eher entscheidend ob der Beschluss schon Außenwirkung erlangt hat...
03.05.2007 um 14:49 Uhr
@DocPille
ich stimme paula zu: Der AG kann die Maßnahme durchführen (was er ab 1.Mai auch getan hat). Selbst bei Nichtigkeit des Beschlusses wäre er wg. Fristablauf hierzu berechtigt. Der Mitarbeiter hat nur noch die Möglichkeit, zum Arbeitsgericht zu gehen, was wegen des positiven BR-Beschlusses sicher nicht erfolgversprechender geworden ist.
@betriebsratten
Ist das denn rechtlich überhaupt möglich?
03.05.2007 um 15:39 Uhr
@nobbes
Why not wenns beide anerkennen
Bei uns die regel bei Absprachen: Der guten Ordnung halber fassen wir das Ergebnis der Besprechung wie folgt zusammen bla bla bla...
Oder: Der BR stimmt der Einstellung unter Einbeziehung der folgenden Auflagen, wie bereits mündlich besprochen, zu: blabla
Ansonsten hast das Ergebnis wie von Dir beschrieben, und selbst 2 Zeugen können was missverstehen....oder so...
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