Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:
In einer Mitbestimmungsangelegenheit (Pers. Einzelmaßnahme / Versetzung), die bereits 1 Woche später stattfinden soll, lädt der BRV innerhalb der 7-Tage-Frist zu einer Sondersitzung, da der betroffene Mitarbeiter der Maßnahme widerspricht. In der Sitzung berichtet der BRV, vom Arbeitgeber die mündliche Zusage zu haben, dem Mitarbeiter insoweit entgegenzukommen, dass der neue Arbeitsplatz vom Tätigkeitsbereich und den Umständen her an den alten angepasst wird (so dass es eigentlich gar keine Versetzung mehr wäre...). Die Aussage des BRV: Der BR kann nun der Versetzung unter den genannten Umständen getrost zustimmen, was die i.d.R. wenig rechtskundigen Teilnehmer auch taten.

Meine Meinung: Die dem BRV gegenüber gemachten mündlichen Zusagen haben in Bezug auf den gefassten Beschluss nicht die geringste rechtliche Bindungskraft; der Ag hat jetzt grünes Licht, die Versetzung wie geplant durchzuziehen, da der BR nicht nur nicht widersprochen, sondern sogar zugestimmt hat.

Oder sehe ich das falsch?