Erstellt am 03.05.2007 um 11:32 Uhr von Jube
Das siehst Du richtig. Eine Chance besteht, wenn die Zusage unter Zeugen getätigt wurde.
Hat der BRV denn danach noch einmal mit dem betroffenen Kollegen gesprochen?
Erstellt am 03.05.2007 um 11:35 Uhr von Heinz
Hallo Nobbes,
1.) die mündliche Zusage sollte in Anwesenheit von Zeugen noch mal vom AG wiederholt werden.
2.) stimmt der BR zu, kann der AG die Maßnahme durchziehen
3.) weder AG noch BR können`s immer allen Angestellten Recht machen. Sie haben Entscheidungen zum Wohle des Betriebes und der Belegschaft zu treffen, dabei gibt`s allerdings auch schon mal Einzelschicksale.
Erstellt am 03.05.2007 um 11:51 Uhr von nobbes
@Jube
Nein, der BRV hat allein mit dem Ag gesprochen. Und welche Chance sollte bestehen? Der Beschluss ist imho rechtskräftig, und selbst bei Unwirksamkeit wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen.
Nein.
@ Heinz
1. Hier gilt das oben Gesagte: Die Maßnahme ist rechtskräftig durchgewinkt.
3. Aufgabe des BR ist zunächst einmal die Vertretung der Mitarbeiterinteressen. Dass hierbei auch betriebliche Interessen berücksichtigt werden müssen, ist Binse. Da der BR gerade bei personellen EINZELmaßnahmen mitbestimmungspflichtig ist, verstehe ich den flockigen Hinweis auf "Einzelschicksale" nicht ganz.
Erstellt am 03.05.2007 um 12:11 Uhr von DocPille
Ist denn die Vestzung schon durchgeführt?
Wenn nicht kann dem Beschluss noch widersprochen werden.
Erstellt am 03.05.2007 um 12:21 Uhr von betriebsratten
Tip für die Zukunft: Zustimmung unter Auflagen wie mündlich besprochen...
Erstellt am 03.05.2007 um 12:37 Uhr von paula
@DocPille
kommt es auf die Versetzung denn an? Ich denke es doch eher entscheidend ob der Beschluss schon Außenwirkung erlangt hat...
Erstellt am 03.05.2007 um 12:49 Uhr von nobbes
@DocPille
ich stimme paula zu: Der AG kann die Maßnahme durchführen (was er ab 1.Mai auch getan hat). Selbst bei Nichtigkeit des Beschlusses wäre er wg. Fristablauf hierzu berechtigt. Der Mitarbeiter hat nur noch die Möglichkeit, zum Arbeitsgericht zu gehen, was wegen des positiven BR-Beschlusses sicher nicht erfolgversprechender geworden ist.
@betriebsratten
Ist das denn rechtlich überhaupt möglich?
Erstellt am 03.05.2007 um 13:39 Uhr von betriebsratten
@nobbes
Why not wenns beide anerkennen
Bei uns die regel bei Absprachen: Der guten Ordnung halber fassen wir das Ergebnis der Besprechung wie folgt zusammen bla bla bla...
Oder: Der BR stimmt der Einstellung unter Einbeziehung der folgenden Auflagen, wie bereits mündlich besprochen, zu: blabla
Ansonsten hast das Ergebnis wie von Dir beschrieben, und selbst 2 Zeugen können was missverstehen....oder so...