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Verdacht auf Arbeitszeit Betrug BR Sache?

H
Homberger
Feb 2019 bearbeitet

Ein AN kam auf den BR zu um den Verdacht zu äußern, dass ein anderer AN sich Stunden erschleicht. Es wird immer 6 Stunden gearbeitet. Der AN teilte dem BR mit, dass der andere AN aber definitiv nach 4 Stunden gegangen ist. Aufgeschrieben hat er sich trotzdem 6 Stunden (Er verwaltet die Stundenliste selbst)

Nun meine Frage: a) Ist es überhaupt Aufgabe des BR sich darum zu kümmern oder sind wir hier im Individual Recht?

b) Wie würdet Ihr den Fall angehen? An den AG mitteilen ? Erst in einer BR Sitzung abwägen ob "Meldepflichtig"?

Vielen Dank schon mal

1.12609

Community-Antworten (9)

C
celestro

29.01.2019 um 14:58 Uhr

Ich wüßte nicht, wieso das Sache des BR ist.

M
Matze

29.01.2019 um 15:36 Uhr

Der BR wurde von den Arbeitnehmern gewählt, ist also für die Rechte der Arbeitnehmer nicht nur Sprachrohr. Leider gibt es solche, wie von Homberger geschilderte, Fehlverhalten immer wieder. Mein Vorschlag: persönliches Gespräch zum Mitarbeiter suchen und ihn über die Gefahren seines Fehlverhalten aufklären (Arbeitszeitbetrug). Der AG kann hier ohne Abmahnung fristlos kündigen. Sollte eine Kündigung erfolgen, hätte der BR nur wenig Einflussmöglichkeiten (vielleicht verzögern o.ä.).

H
Homberger

29.01.2019 um 16:00 Uhr

Also verstehe ich das richtig, dass dies kein Fall für den Betriebsrat ist und sich der AN selbst an den AG wenden soll und sich beschwert, da er sich benachteiligt fühlt?

N
nicoline

29.01.2019 um 16:20 Uhr

Ich frage mich, warum der AN damit zum BR kommt. Wenn es ihm so stinkt, wie der Kollege sich benimmt, warum spricht er ihn nicht persönlich an? Der größte Lump im ganzen Land ....

H
Homberger

29.01.2019 um 16:23 Uhr

Das kann ich leicht beantworten. Weil der Kollege (der den Beschiss aufdeckt) Angst hat, dass der Beschuldigte seine Teamleiter Position wieder ausnutzt und Ihm das Leben zur Hölle macht. Er ist da schon ein ziemlicher A**** der seine Kollegen mal ganz gerne schikaniert. Daher kam er zum BR um sich zu beschweren. Nur sehe ich es jetzt nicht ein beim AG zu berichten. Stehe zwischen den Stühlen

P
Pjöööng

29.01.2019 um 16:53 Uhr

Es lohnt sich hin und wieder, sich mit den Aufgaben des BR vertraut zu machen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz beschrieben sind. Dort kann ich nirgendwo finden dass es Aufgabe des BR ist, Beschuldigungen von Kollegen nachzugehen.

Natürlich wird man als BRM auch als Ansprechpartner für alle möglichen Probleme (aus)genutzt. Nur dann ist doch die Frage "Was erwartet der Kollege jetzt von mir?" Um das in Erfahrung zu bringen fragt man den Kollegen am besten: "Was erwartetst Du von mir/uns denn jetzt?" Sagt er "Ich erwarte dass Du das jetzt sofort der GL weiterleitest!", dann wird man ihm vermutlich erklären müssen dass das weder Aufgabe des BR(M) , noch sinnvoll ist. Sagt er "Ich erwarte dass Du diesem Kollegen erklärst, dass das verboten ist!", dann könnte man die Gegenfrage stellen "Ich geh jetzt also zu ihm und sage dass Du mir erzählt hast...?". Will er vermutlich dann auch nicht. In der Regel wird man wohl früher oder später auf die Frage kommen: "Sag mal, wäre es nicht am sinnvollsten wenn Du einfach zu ihm hingehst und sagst dass Dir das aufgefallen ist und er nochmal prüfen soll, ob ihm da möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist?".

Man sollte als BRM auch immer die Möglichkeit in Betracht ziehen dass diese Anschuldiggung falsch ist, schlecht wenn man sie sich dann zu eigen gemacht hat.

C
celestro

29.01.2019 um 16:54 Uhr

"Der BR wurde von den Arbeitnehmern gewählt, ist also für die Rechte der Arbeitnehmer nicht nur Sprachrohr."

Richtig ... aber das hat mit dem Fall hier genau "was" zu tun ? Welches Recht des AN wird denn hier tangiert ?

H
Homberger

29.01.2019 um 17:03 Uhr

Jap. Vielen Dank. Da habe ich die Bestätigung, dass es nicht in unser Aufgabengebiet fällt. Letzte Woche erst unser Betriebsverfassungsrecht Teil I besucht. Also noch net so ganz sicher auf den Beinen in Sachen BR. Aber zumindest war unsere Tendenz richtig :-) Habe den AN jetzt angeboten, dass ich bei dem Gespräch beim AG neben Ihm sitze und seelisch / moralisch unterstütze. Aber Ihm verdeutlicht, dass es keine BR Angelegenheit ist. Danke für Eure Antworten!

B
BRHamburg

29.01.2019 um 20:55 Uhr

Homberger es ist nicht eure Aufgabe. Und neben der hier schon angesprochene Möglichkeit das es ein Versehen war. Der eine Kollege ist Teamleiter und der andere ist kein Teamleiter, dadurch gibt es schon Möglichkeiten das Stunden anders verrechnen werden. Bevor ihr also nicht mehr Beweise habt, als die Aussage eines Mitarbeiters, der eine persönliche Abneigung gegen den Teamleiter hat, solltet ihr die Füsse still halten. Üblenachrede sollte der BR nicht unterstützen und fördern.

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