Hallo,
das Gesetz sagt das ein AN spätestens am 4. Tag seine Krankmeldung vorlegen muß, auf Verlangen des AG aber auch schon am ersten Tag.
In unserem Betrieb wird es mal so und so gehändelt, je nach Auffälligkeit des AN.
Ich bin der Meinung, das es entweder so oder so gehandhabt werden muß, allein schon im Zuge der Gleichbehandlung.
Wie läuft das so bei Euch im Betrieb?
Liebe Grüße und Dankeschön