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Krankmeldung ab wann - wie läuft das so bei Euch im Betrieb?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, das Gesetz sagt das ein AN spätestens am 4. Tag seine Krankmeldung vorlegen muß, auf Verlangen des AG aber auch schon am ersten Tag. In unserem Betrieb wird es mal so und so gehändelt, je nach Auffälligkeit des AN. Ich bin der Meinung, das es entweder so oder so gehandhabt werden muß, allein schon im Zuge der Gleichbehandlung. Wie läuft das so bei Euch im Betrieb? Liebe Grüße und Dankeschön

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Community-Antworten (4)

T
Tamirasun

19.10.2006 um 14:42 Uhr

Hallo,

bei uns ist es auch so, daß der Arbeitgeber bei einzelnen Arbeitnehmern die Krankmeldung schon ab dem ersten Tag einfordert. Das sind individuelle Regelungen und diese können gemacht werden.

Oder man muß eine BV dazu machen. Dann könnte man das allgemein regeln, was aber eventuell nachteilig für die restlichen Arbeitnehmer ausfallen könnte...

So ist das auf jeden Fall bei uns auch!

LG

K
Kölner

19.10.2006 um 14:50 Uhr

@Nenyah Tach... BAG 5 AZR 112/02 hatte mal ausgesagt, dass ein AG eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen kann - Gleichbehandlung interessiert nur bedingt.

A
Angi1

19.10.2006 um 14:50 Uhr

Hallo Nenyah,

wie Du schon treffend bemerkt hast ist dies ein Gesetz ( § 5 EntgeltfortzahlungsG). Gesetze können nicht durch BV zu Ungunsten von Arbeitnehmern geändert werden. Euer AG verhält sich richtig.

MfG Angi1

N
Neugieriger

08.12.2006 um 14:41 Uhr

Hallo Angi1,

mal 'ne verwandte, aber doch etwas andere Frage: Kann der AG verlangen, dass die Krankschreibung vom Amtsarztes zu erfolgen hat? Auch ohne BV?

Grüße

Neugieriger

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