Hallo,

unser Arbeitgeber entwickelt urplötzlich sehr strenge Forderungen an den BR hinsichtlich der Sitzungsankündigung und der An- und Abmeldung zur BR-Arbeit.

Mein Fragen:
1. Wann (Vorlaufzeit) muss ein BR zu einer BR-Sitzung den AG unterrichten?
2. Was muss alles in der Info zur Sitzung stehen? (Namen der Teilnehmer, Ort, Zeitraum der Sitzung?)
3. Ist eine gesonderte An- und Anmeldung zur BR-Arbeit (ist ja u.a. auch eine BR-Sitzung) notwendig, wenn die Meldung an den AG zur BR-Sitzung entsprechend alle Daten (auch Teilnehmer eine Sitzung) schon enthält?
4. In welcher Form und wann kann sich ein BR-Mitglied zur BR-Arbeit an- und abmelden. - Unser AG fordert persönliche An- und Abmeldung bei der örtlichen Betriebsleitung.
5. Kann man die BR-Arbeit auch Tage, Monate im Voraus ankündigen werden oder muss man sich am Tage der BR-Arbeit nochmals an- und abmelden?

Gruß von Mike