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AG verhindert BR-Sitzungen

A
asif
Jan 2018 bearbeitet

guten tag-

meine arbeitgeber verhindert immer unsere betriebsrat sitzungen, was können wir tun,

danke-amir

5.05103

Community-Antworten (3)

K
Konrad

26.12.2006 um 13:36 Uhr

Ist das ein Witz ? Der BR-Vorsitzende lädt rechtzeitig zur Sitzung (schriftlich) ein. Die BR Mitglieder teilen ihrem Vorgesetztem diesen Termin mit. Die BR-Mitglieder gehen zu der Sitzung. Wo ist das Problem? Das BetrVG sieht im § 23 Möglichkeiten vor, den Arbeitgeber wegen Behinderung des BR vorzugehen. Gruß Konrad

M
Mona-Lisa

26.12.2006 um 13:43 Uhr

@asif, erzähl mal, wie das bei euch abläuft!

H
Heini

26.12.2006 um 15:22 Uhr

Es bedarf nicht die Genehmigungen des AG oder einer sonstigen Person um an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen. Das Betriebsratsmitglied meldet sich bei seinen unmittelbaren Vorgesetzten für Betriebsratsarbeit ordentlich ab und geht zu der Betriebsratssitzung. Es wird zu den BR Sitzung rechtzeitig eingeladen, somit hatte der AG genügend Zeit deine Abwesenheit entsprechend zu organisieren. Macht er das nicht, so ist es sein Problem.

  1. Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
  2. Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muss nur dann zurückstehen, wenn eine betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist. LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95

Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVGdarstellen LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03

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