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VERLEGUNG DER BR-SITZUNG DURCH DEN AG

L
LILOUCHA
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten für Freitag, 14.06.2010 um 10.00 Uhr eine BR-Sitzung geplant. Die GL (Geschäftsleitung) wurde rechtzeitig avisiert. Da der Betriebsratvorsitzende krank war und dringende Anfragen bzw. Beschwerden (Stühle, Dämpfe von Druckern, etc.) von Kollegen vorlagen, müsste die BR-Sitzung von der stellvertrenden BR-Vorsitzende geführt werden. Am Freitag gegen 08.45 Uhr informierte uns der Personalchef, dass diese Sitzung auf Anfrage vom Direktor auf 14.00 Uhr verlegt werden muss, da wir viel Arbeit hätten. Die stellvertrende BR-Vorsitzende hat versucht, ihm zu erklären, dass wir die Sitzung für 11 Uhr oder 11.30 Uhr verschieben können, aber nicht später. Er sagte:"ich fordere, dass die Sitzung verschoben wird, da ansonsten alle im Winter sich eine neue Arbeit suchen müssen". Die stellvertretende BR-Vorsitzende antwortete ihm, Sie können dem Betriebsrat nichts befehlen. Sie dürfen uns nicht drohen. Es ist verboten, wir sind in Deutschland und es gelten die Gesetze des Landes, also Deutschland. Wir haben hin und her telefonierte und die Anwältin hat uns -aus taktischen Gründen- geraten, die Sitzung auf Montag zu vertagen. Die Kollegen haben davon gehört und waren mit unserer Entscheidung nicht glücklich. Gegen 17.00 Uhr fand die stellvertrende BR-Vorsitzende ein Schreiben des Personalchefs in Ihrem Fach. Der Inhalt: Die GL möchte einen Plan der BR-Sitzungen für 2010 erhalten, um den Betriebsablauf nicht zu stören. Übrigens, seit dem 26.04.2010 hat die GL dem BR keine Antwort auf diverse Schreiben gegeben. Eine schwerbehinderte Kollegin hat keine Antwort für einen Stuhl von der GL erhalten, die Umgruppierungen werden für X und nicht für Y gemacht, der BR wird nicht informiert, und und...

Meine Fragen:

  1. Kann die GL uns irgend etwas vorschreiben?
  2. Darf die GL uns den Zeitpunkt für die Sitzungen vorschreiben?
  3. Darf die stellvertretende BR-Vorsitzende in Abwesenheit des BR-Vorsitzenden mit anderen BR-Mitgliedern einen Beschluss fassen, um einen Anwalt offiziell zu beauftragen?
  4. Wie sind die Fristen für die Antworten der GL auf die Briefe des BR's
  5. Es liegt uns auch keine Zustimmung für den Kauf von Literatur für eine ordentliche Arbeit des BR's, dürfen wir diese trozdem kaufen?

Ich habe mir bereits viele Info heruntergeladen, aber ich brauche (stellvertretende BR-Vorsitzende) die Unterstützung von den Kollegen, die schon lange im BR sind und Erfahrung mit der Behinderung des AG's in der Tätigkeit des BR's. Für mich ist es eine Behinderung, weil viel Arbeit war wirklich nicht. Es war nur eine Machtproche von der GL.

Ich hoffe, meine Fragen werden verstanden. Ich bin zwar seit ein paar Jahren Deutsche, aber deutsch ist nicht meine Muttersprache. Merci Allen und insbesondere diejenigen, die mir vor Montag, den 17.06.2010 also vor der Sitzung des BR's antworten.

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Community-Antworten (2)

T
tiktak

16.05.2010 um 00:30 Uhr

Hi, du meinst 14.05 2010 oder? Zuerst,ihr braucht sofort BR1 und BR 2 Schulung.GL kann nichts der BR vorschreiben!!!! Aber:Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. "Die Betriebsratssitzung ist häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht. Umstritten sind Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit der Betriebsratssitzung.

Die Rechtslage ist eindeutig:

Der Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzender bestimmt allein, wann, wie oft und wie lange er tagt (vgl. BAG vom 23.04.1974 – 1 AZR 139/73 AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG Bl. 2; LAG Hamm vom 8.6.1978 – 3 Sa 568/78, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 58 S. 242). Auch die Verpflichtung des Betriebsrates zur Rücksichtnahme auf die betrieblichen Notwendigkeiten gibt dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine generelle Regelung, dass Betriebsratssitzungen nur an bestimmten Terminen abgehalten werden dürfen (vgl. ArbG Wesel vom 12.4.1988 – 1 BV 4/88, AuR 1989, 60; ebenso GK-BetrVG § 30 Rn. 5). Auch in kleineren Betrieben wird es für sinnvoll angesehen, dass der Betriebsrat alle sieben Tage eine Sitzung abhält. Dies liegt nahe, weil die längsten Anhörungsfristen nach dem BetrVG ebenfalls sieben Tage betragen.°

Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen (LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03)." Stelli ist in Abwesenheit des BR-Vorsitzenden der die Sitzungen leitet und BRV ist "nur" ein BR Mitglied wie alle andere.Er ist eure verlängerte Hand.Fristen gibt es nicht aber laden Sie GL zu BR Sitzung und machen Ihm klar da Zusammenarbeit (§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit) sieht anders aus. Du kannst viele Urteile finden das die Kosten der BR AG tragen muss.Also Bücher und Schulungen auch.Was ist mit Gewerkschaft,rufen Sie an und fragen Sie dort. viel Glück

N
nicoline

16.05.2010 um 11:44 Uhr

LILOUCHA, zu 1.) Nein!

zu 2.) Nein! Macht es so, wie rainer es in einem anderen thread vorgeschlagen hat:

"Wenn ihr euch im Gremium einig seit, dann geht ein Schreiben an den AG: Der BR wird seine Sitzungen künftig jeden Donnerstag um XY Uhr durchführen. Zu jeder ersten Sitzung im neuem Monat sind sie zu dem sogenannten Monatsgespräch eingeladen. Sollten sie verhindert sein, bitten wir sie um rechtzeitige Absage. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr setzt fest wie ihr es wollt und lasst euch nicht von eurem AG gängeln."

zu 3.) Ja, der BR ist beschlussfähig, auch, wenn Ersatzmitglieder geladen sind.

zu 4.) Es gibt nicht wirklich Fristen. Über die Vorgehensweise, wenn der AG sich nicht äußert, solltet Ihr Euch, da Ihr noch ganz neu seid, mit einem Rechtsanwalt beraten.

zu 5.) Der AG hat die Kosten zu tragen. Auch hierüber solltet Ihr mit einem Rechtsanwalt sprechen und möglichst schnell Schulungen besuchen.

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