Kopie Teilnehmerliste (BR-sitzungen) an den den AG
Hallo zusammen, bei uns hat sich der BR erst ganz frisch und neu einen Platz im Unternehmen verschafft. Wir sind 9 und vieles ist noch neu ... Seminare sind geplant, aber alles braucht eben seine Zeit. Da ich bei euch am schnellsten Antwort auf eine sicher recht einfache Frage zu bekomme, dachte ich ich stelle die Frage mall hier ein.
Der Arbeitgeber bzw. das Personalbüro bittet um eine Kopie der Anwesenheitsliste der Betriebsratssitzungen - gewünscht sind anwesende Personen und die Zeit der Anwesenheit bzw. Dauer der Sitzung. Muss eine Kopie ausgehändigt werden oder muss sich der AG damit zufrieden geben die Termine zu erfahren?
Zusatz: Grundsatzfrage:
Die Anwesenheits- oder Teilnehmerliste enthält grundsätzlich und auch in Zukunft NUR die Namen der anwesen BR Mitglieder bzw. Namen von Ersatzmitgliedern falls diese an einer Sitzung teilnehmen und die entsprechenden Zeiten + Datum.
Inwiefern gibt es ein Problem wenn man diese für die Freigabe und Bezahlung der Zeiten weiter gibt? Es geht ja letztendlich um nichts anderes, nur darum das die Zeiten nachgewiesen werden
Community-Antworten (6)
30.09.2016 um 13:47 Uhr
In der Tat enthält die Teilnehmerliste keine Informationen die der Arbeitgeber nicht sowieso hat bzw. haben müsste. Von daher ist es eigentlich auch wurscht, ob man ihm eine Kopie zukommen lässt, oder nicht.
Unstreitig dürfte sein, dass er keine Anspruch daraúf hat, insofern kann man dies ohne Begründung ablehnen.
Vernünftig erscheint es mir aber, diese Frage im Kontext des Miteinanders zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im jeweiligen Betrieb zu entscheiden.
Herrscht eher Konfrontation als Kooperation, so kann man mit der Veweigerung zum Ausdruck bringen, dass man ebenso wie der Arbeitgeber, nur das herausgibt, worauf ein rechtlicher Anspruch besteht, oder man kann auch versuchen, mit solch einem Entgegenkommen (welches einen nichts kostet) ein Signal zur Kooperation zu setzen. Allerdings kann so ein Signal von der anderen Seite auch als Schwäche ausgelegt werden.
In einem kooperativen Betrieb (wo der Arbeitgeber z.B. auch die Bruttolohnlisten aushändigt) kann man sich entscheiden, dem Arbeitgeber ebenso entgegenzukommen, oder aber auch, z.B. mit dem Verweis dass diese Daten dem Arbeitgeber doch bereits vorliegen, die Kopien im Sinne der Datensparsamkeit verweigern.
Was man auf jeden Fall tun sollte, ist mit dem Arbeitgeber offen zu erörtern, zu welchem Zwecke er diese Kopien haben möchte.
29.09.2016 um 16:34 Uhr
Nein - keine Kopie der Liste. Selbst wenn die ja noch recht wenig aussagt. Auch der AG möge sich an die Spielregeln gewöhnen.
Das BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit ab und am Ende wieder an. Die Differenz ist die Zeit für die BR - Arbeit. Die Termine der regelmäßigen Sitzungen teilt man ihm einmalig mit.
Hat der AG kein Vertrauen, muss er dies beim Arbeitsgericht klären lassen.
29.09.2016 um 17:18 Uhr
Damit kamen sie bei uns auch mal an, ja, aber das ist lange her... :o)
29.09.2016 um 17:38 Uhr
Man muss den AG daran gewöhnen, dass BR - Arbeit nicht nur aus Sitzungszeiten besteht. Dazu gehören auch weitaus mehr Aktivitäten, zu denen es keine Teilnehmerliste gibt.
Darum: Der BRV teilt dem AG mit, dass der BR jeden Dienstag um X Uhr zu seiner regelmäßigen Sitzung zusammentritt. Nicht der BRV teilt jetzt vor jeder Sitzung mit, wer an dieser Sitzung teilnimmt, sondern jedes BR-MITGLIED meldet sich beim jeweiligen Vorgesetzten ab. Einer Genehmigung bedarf es nicht. Genau so verfahren die BR-Mitglieder, wenn sie andere BR-Aufgaben wahrnehmen.
29.09.2016 um 17:43 Uhr
Im übrigen - der AG kennt die Namen der BR -Mitglieder und die Personalabteilung kennt die kranken und den Urlaub der AN .
30.09.2016 um 13:31 Uhr
@ gironimo
natürlich hast du in vielen Dingen die du schreibst Recht, jedoch bin ich nicht dafür ohne eine wirkliche Begründung die Teilnehmerliste mit Zeiten nicht raus zugeben! a) steht nichts darauf was der AG nicht sehen sollte oder darf - Nur Datum, Namen und Zeiten und b) Letztlich würde es nur die Fronten verhärten, da man das nicht herausgeben einer Kopie auch gar nicht wirklich begründen kann. Genau aus diesem Grund hatte ich die Frage hier gestellt - am Dienstag wird dies Sitzungsthema sein und es herrscht unter uns Unstimmigkeit deswegen :-)
Verwandte Themen
Teilnehmerliste Betriebsratssitzung
ÄlterHallo..... wir sind ein 13 er Betriebsrat aus 3 Betriebsratslisten. Bei der Ladung der Ersatzmitglieder muss ich ja die Reihenfolge der einzelnen Listen und auch das Minderheitengeschlecht beachten...
Dienstplan - Gilt Kopie oder Original?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zum Dienstplan. Wir haben im Unternehmen eine BV Dienstplangestaltung. Der Betriebsrat kontrolliert die Dienstpläne und bestätigt diese. Der bestätigte Dienstplan (das Or
BR verlangt Kopie von AU, obwohl eAU abgerufen wird
Guten Tag, unser BR verlangt nach wie vor noch eine Kopie der AU, obwohl die eAU direkt am ersten Tag der Krankmeldung beim Arbeitgeber digital bei der Krankenkasse abgerufen wird. Dazu kommt, dass ei
Recht des AG - auf eine Kopie der Tagesordnung der BR Sitzungen?
ÄlterWir sind ein neugewählter Betriebsrat einer neuen Firma. Meine Frage: Hat der AG ein Anrecht darauf, eine Kopie der Tagesordnung der BR Sitzungen zu erhalten sowie eine Kopie des Protokolls? Ode
Schwerbehindertenvertretung und Betriebsratsmitglied gleichzeitig
ÄlterHallo, Ihr Wissenden Bei uns ist die SBV gleichzeitig auch BR Mitglied.Dieses Mitglied wird ganz normal als BR geladen. Jetzt unterschreibt er aber auf der Teilnehmerliste immer in der Spalte SBV. Wen