Erstellt am 29.09.2016 um 14:34 Uhr von gironimo
Nein - keine Kopie der Liste. Selbst wenn die ja noch recht wenig aussagt. Auch der AG möge sich an die Spielregeln gewöhnen.
Das BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit ab und am Ende wieder an. Die Differenz ist die Zeit für die BR - Arbeit. Die Termine der regelmäßigen Sitzungen teilt man ihm einmalig mit.
Hat der AG kein Vertrauen, muss er dies beim Arbeitsgericht klären lassen.
Erstellt am 29.09.2016 um 15:18 Uhr von EightBall
Damit kamen sie bei uns auch mal an, ja, aber das ist lange her... :o)
Erstellt am 29.09.2016 um 15:38 Uhr von gironimo
Man muss den AG daran gewöhnen, dass BR - Arbeit nicht nur aus Sitzungszeiten besteht. Dazu gehören auch weitaus mehr Aktivitäten, zu denen es keine Teilnehmerliste gibt.
Darum: Der BRV teilt dem AG mit, dass der BR jeden Dienstag um X Uhr zu seiner regelmäßigen Sitzung zusammentritt. Nicht der BRV teilt jetzt vor jeder Sitzung mit, wer an dieser Sitzung teilnimmt, sondern jedes BR-MITGLIED meldet sich beim jeweiligen Vorgesetzten ab. Einer Genehmigung bedarf es nicht. Genau so verfahren die BR-Mitglieder, wenn sie andere BR-Aufgaben wahrnehmen.
Erstellt am 29.09.2016 um 15:43 Uhr von gironimo
Im übrigen - der AG kennt die Namen der BR -Mitglieder und die Personalabteilung kennt die kranken und den Urlaub der AN .
Erstellt am 30.09.2016 um 11:31 Uhr von DatenPfiffi
@ gironimo
natürlich hast du in vielen Dingen die du schreibst Recht, jedoch bin ich nicht dafür ohne eine wirkliche Begründung die Teilnehmerliste mit Zeiten nicht raus zugeben!
a) steht nichts darauf was der AG nicht sehen sollte oder darf - Nur Datum, Namen und Zeiten
und b)
Letztlich würde es nur die Fronten verhärten, da man das nicht herausgeben einer Kopie auch gar nicht wirklich begründen kann. Genau aus diesem Grund hatte ich die Frage hier gestellt - am Dienstag wird dies Sitzungsthema sein und es herrscht unter uns Unstimmigkeit deswegen :-)
Erstellt am 30.09.2016 um 11:47 Uhr von Pjöööng
In der Tat enthält die Teilnehmerliste keine Informationen die der Arbeitgeber nicht sowieso hat bzw. haben müsste. Von daher ist es eigentlich auch wurscht, ob man ihm eine Kopie zukommen lässt, oder nicht.
Unstreitig dürfte sein, dass er keine Anspruch daraúf hat, insofern kann man dies ohne Begründung ablehnen.
Vernünftig erscheint es mir aber, diese Frage im Kontext des Miteinanders zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im jeweiligen Betrieb zu entscheiden.
Herrscht eher Konfrontation als Kooperation, so kann man mit der Veweigerung zum Ausdruck bringen, dass man ebenso wie der Arbeitgeber, nur das herausgibt, worauf ein rechtlicher Anspruch besteht, oder man kann auch versuchen, mit solch einem Entgegenkommen (welches einen nichts kostet) ein Signal zur Kooperation zu setzen. Allerdings kann so ein Signal von der anderen Seite auch als Schwäche ausgelegt werden.
In einem kooperativen Betrieb (wo der Arbeitgeber z.B. auch die Bruttolohnlisten aushändigt) kann man sich entscheiden, dem Arbeitgeber ebenso entgegenzukommen, oder aber auch, z.B. mit dem Verweis dass diese Daten dem Arbeitgeber doch bereits vorliegen, die Kopien im Sinne der Datensparsamkeit verweigern.
Was man auf jeden Fall tun sollte, ist mit dem Arbeitgeber offen zu erörtern, zu welchem Zwecke er diese Kopien haben möchte.