Teilnahme des AG an den BR-Sitzungen
Der Arbeitgeber bleibt den BR-Sitzungen seit vielen Monaten fern.
- gemeint ist natürlich der Teil, zu dem er eingeladen wurde § 29 Abs 4 BetrVG (nachträglich eigefügt) - Was ist zu tun?
Community-Antworten (3)
08.11.2006 um 13:19 Uhr
@alias_ffm, der AG hat bei BR-Sitzungen nicht`s verloren! Ausser er verlangt zu einem bestimmten Thema eine Sitzung, oder ihr habt ihn zu einem bestimmten Thema eingeladen.
08.11.2006 um 14:18 Uhr
Hallo @alias_ffm, der AG hat wirklich gar nichts auf den BR-Sitzungen zu suchen. Meinst du vielleicht das monatliche Gespräch zwischen AG und BR ?
10.11.2006 um 17:24 Uhr
ich denke ihr geht es um darum ob es eine Verpflichtigung des AG gibt bei Einladungen zu bestimmten Themen teilzunehmen nach Einladung durch den BR.
Seinen es Stellungnahmen zu Vorgängen im Betrieb, oder Personelles ....
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