Hallo zusammen,

wir arbeiten für einen Kunden X als Dienstleister in der Logistik und sind ständig in dessen Räumlichkeiten beschäftigt. Die Räumlichkeiten werden fast ausschließlich nur durch unsere Beschäftigten besetzt.

Bei uns ist ein 13er BR gebildet.
Bei dem Kunden ist ebenfalls ein BR gebildet, der an einer Zusammenarbeit mit unserem Gremium jedoch nicht interessiert ist. Jedenfalls bekommen wir auf Nachfrage nur in solchen Fällen Deckung, bei denen keine Befindlichkeiten in deren Geschäftsleitung ausgelöst wird.

Bei dem Kunden ist eine Hausordnung vorhanden, die auch für die Dienstleister gelten soll.

Nun kann der Kunde ja in seine Hausordnung hinein schreiben was er will - ob das jetzt mit dessen BR abgestimmt ist oder nicht, sei dahingestellt.
Wir wollen unsere Mitbestimmung betreffend des Verhaltens und der Ordnung im Betrieb jedoch nicht aufgeben und keinesfalls eine mitbestimmungsfreie Zone entstehen lassen.

Beispiel: Kunde erteilt per Hausordnung Radioverbot. Wir möchten das aber unseren Mitarbeitern gern ermöglichen. Mitbestimmungspflichtig oder mitbestimmungsfrei, weil per Hausordnung schon geregelt?

Wenn dies tatsächlich mitbestimmungsfrei sein sollte, da es schon in der Hausordnung geregelt ist: Dann könnte der Kunde doch so einiges aushebeln, was im § 87 BetrVG der Mitbestimmung unterliegt, oder?

Welchen Stellenwert nimmt eine solche Hausordnung hinsichtlich der MBR des BR unserer Firma ein?

Ich freue mich auf sachdienliche Antworten und bedanke mich jetzt schon mal bei euch!
Fragen beantworte ich gern.