Erstellt am 21.01.2019 um 17:00 Uhr von MaJoK
Ich weiß nicht was ihr für ein Problem habt.
Erstmal seid ihr der Kunde. Euer Auftraggeber ist der Hausherr, hat also Hausrecht und somit gilt seine Hausordnung.
Wenn man irgendwo zu Gast ist richtet man sich nach den Regeln des Hausherrn!!!
So jetzt kommen sicher noch paar schlaue Anmerkungen, aber ich habe es so gelernt.
Erstellt am 21.01.2019 um 17:40 Uhr von celestro
bin ausnahmsweise mal bei MaJoK. :-DDD
Erstellt am 21.01.2019 um 18:02 Uhr von MBR2019
Hallo MaJoK und celestro,
vielen Dank für die Antworten.
Was wir für ein Problem haben, habe ich in meiner Fragestellung schon geschildert.
Gern fasse ich es aber noch einmal zusammen: Wenn man in Hausordnungen verbindliche Regelungen auch für fremde Beschäftigte festlegen und damit die MBR des BR genau dieser Fremdbeschäftigten aushebeln kann - halte ich das schon für bedenklich.
Dennoch vielen Dank für eure Antworten - wenngleich sie mich keinen einzigen Millimeter weiter vorwärts bringen, da rechtliche Aspekte völlig außen vor gelassen wurden und de facto das selbe widerspiegeln was der Kunde unwidersprochen von uns verlangen will - und ich selber schon kenne. Man KÖNNTE meinen, dass ihr Vertreter meines Kunden seid... ;)
Wenn der Kunde schnippt, dann habe ich zu springen - das läuft nicht... Weder bei mir - noch bei unserem Gremium. Und das ist gut so!
Wenn die in ihrer Hausordnung regeln, dass Mitarbeiter der 5. Etage das Gebäude am Ende der Schicht über die Fenster verlassen müssen - gut, dann bin ich Kunde und habe mich zu fügen?
Wir, die Belegschaft, haben die Verträge mit dem Kunden nicht unterschrieben!
Wir sollen aber - unwidersprochen - danach handeln?
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass ihr da was falsches gelehrt bekommen habt.
Aber gut - vielleicht haben ja andere BR bessere Ideen...
VG MBR2019
Erstellt am 21.01.2019 um 18:02 Uhr von Pjöööng
Nur... so funktioniert Arbeitsrecht nicht...
Erstellt am 21.01.2019 um 18:06 Uhr von Pjöööng
MBR2019, Du liegst völlig richtig! So einfach kann der Arbeitgeber die Mitbestimmung nicht aushebeln.
Erstellt am 21.01.2019 um 18:24 Uhr von MBR2019
Hallo Pjöööng,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich sehe, da denkt noch wer wie ich...
Hast du ne Idee???
VG MBR2019
Erstellt am 21.01.2019 um 19:01 Uhr von krambambuli
"wir arbeiten für einen Kunden X als Dienstleister in der Logistik"
Arbeitnehmerüberlassung?
Erstellt am 21.01.2019 um 19:39 Uhr von MBR2019
Hallo krambambuli,
nein - keine ANÜ... Logistikdienstleistervertrag (de facto Werkvertrag).
Erstellt am 21.01.2019 um 22:11 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 21.01.2019 um 23:17 Uhr von celestro
das kommt dabei heraus, wenn man sich auf die Seite von MaJoK schlägt. :-DDD
Erstellt am 21.01.2019 um 23:40 Uhr von Pjöööng
Ich hätte ja gerne auch noch Challenger und UliPK den Vortritt gelassen.
Erstellt am 22.01.2019 um 06:29 Uhr von MBR2019
Vielen lieben Dank für den Hinweis auf das Urteil des BAG! Insbesondere die Begründung unter Nr. 21 und Nr. 22 beantwortet meine Frage zu meiner vollsten Zufriedenheit!
Erstellt am 22.01.2019 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Gern geschehen! Es könnte allerdings die größere Hürde sein, Deine BR-Kollegen zu überzeugen als den Arbeitgeber... ;0)