Zuschläge für Fahrzeiten ( zum Kunden)
Hallo alle zusammen,
Wie oder was genau ist geregelt, wenn man am Wochenende zu einem Kunden fährt. Werden die Fahrzeiten mit Zuschlägen bezahlt oder nicht? Wir haben hier die Diskussion das Fahrzeiten nicht mit Zuschlägen berechnet werden, aber die Arbeitszeiten schon. Gibt es hierzu eine Regelung ? Generell ist es ja so, dass Fahrzeiten keine Arbeitszeiten sind, das ist auch soweit klar, nur in dem Fall, wenn man einen Einsatz für den Kunden hat, nach 18:00 Uhr oder am Wochenende....das wäre ja dann ein anderer Fall...
Schwierige Sache, vielleicht hat ja jemand dazu eine passende Antwort
Community-Antworten (5)
16.11.2009 um 13:21 Uhr
...dass Fahrzeiten keine Arbeitszeiten sind, das ist auch soweit klar. Warum ist das so klar,ich finde nicht das es so klar ist. Gibt es einen BR ein BV oder einen TV ? MFG Troisdorfer
16.11.2009 um 22:16 Uhr
chappa Fahrzeiten sind in der Regel Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Interessant währe zu wissen, was denn gefahren wird, Lkw oder Pkw und welche Branche.
16.11.2009 um 22:45 Uhr
@DerAlteHeini Ist das nicht vollkommen egal ob ich z.B. einen Putzeimer mit dem PKW oder mit einem LKW transportiere?
16.11.2009 um 23:26 Uhr
rainer Nicht mal das ist hier für diese Frage entscheidend. Troisdorfer schrieb es schon ganz richtig. Gibt es einen BR? Ist etwas im AV oder einem TV geregelt? Wenn nciht warum (sollte es nach 77,3 möglich sein und ein BR vor Ort) regelt der BR das dann nciht in einer BV?
Ich denke das sind die Fragen die beantwortet werden müssen.
Was DerAlteHeini vielleicht interessant findet ist die Frage, ob es sich um Berufskraftfahrer handelt... aber auch das hat mit der Frage als solches noch nciht wirklich was zu tun...
17.11.2009 um 08:37 Uhr
Es handelt sich hierbei um normale Aussendienstmitarbeiter, die auch ab und an an Wochenenden und nach der Kernarbeitzeit nach 19 Uhr zum Kunden fahren müssen. Wir haben keine BV und auch keinen TV darüber, deswegen meine Frage ob generell was gergelt ist?
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