Moin,
wir sind Sicherheitsdienstleister für mehrere Standorte. Unsere Zeiterfassung und Abrechnung wird über das Wachbuch geführt.
In dem Unternehmen des Kunden stempeln sich die Mitarbeiter elektronisch ein.
Da an dem Objekt eine Werksfeuerwehr besteht und eine Soll Stärke erfüllt werden muss, wird zu dazu das elektronische Zeiterfassungssystem genutzt. Da wir dieses Positionen mit besetzen, stempeln sich die Mitarbeiter dorf ins System mit ein.

Nun zur eigendlichen Frage:
In wie weit darf der Kunde diese Information nutzen und einsehen und wo drüber genau ist dieses geregelt?
Die Regelung AG zu AN ist ja klar definiert, bin aber was dieses betrifft nicht fündig geworden

Dank für Eure Antworten