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Arbeitszeiterfassung durch den Kunden

F
Friesen
Mai 2019 bearbeitet

Moin, wir sind Sicherheitsdienstleister für mehrere Standorte. Unsere Zeiterfassung und Abrechnung wird über das Wachbuch geführt. In dem Unternehmen des Kunden stempeln sich die Mitarbeiter elektronisch ein. Da an dem Objekt eine Werksfeuerwehr besteht und eine Soll Stärke erfüllt werden muss, wird zu dazu das elektronische Zeiterfassungssystem genutzt. Da wir dieses Positionen mit besetzen, stempeln sich die Mitarbeiter dorf ins System mit ein.

Nun zur eigendlichen Frage: In wie weit darf der Kunde diese Information nutzen und einsehen und wo drüber genau ist dieses geregelt? Die Regelung AG zu AN ist ja klar definiert, bin aber was dieses betrifft nicht fündig geworden

Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

29.05.2019 um 18:40 Uhr

Also seit ihr für das andere Unternehmen als Leih-AN unterwegs (Werkfeuerwehr) - oder wie ist das zu verstehen?

K
krambambuli

29.05.2019 um 18:42 Uhr

Habt ihr schon einmal als BR Einblick in die Verträge genommen, die eurer Beschäftgung in dem anderen Betrieb zu Grunde liegen?

F
Friesen1

29.05.2019 um 20:30 Uhr

Wir sind quasi ein fremd Unternehmen das an dem Objekt den werkschutz stellt. Hinzu haben die Mitarbeiter eine truppmann (Feuerwehr) Ausbildung und die geforderte Mannstärke zu gewährleisten. In den Verträgen ist nichts verankert das dem Unternehmen Rechte einräumt weiteren Einblick in die Daten zu nehmen.

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