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Anspruch auf Laptop - für den BR?

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat der Betriebsrat Anspruch auf einen Laptop, wenn der Verdacht besteht, daß auf den BR-Rechner Zugriff genommen wird (auch auf die Emails), sogar während der Benutzung durch den BR? Wo kann ich darüber was finden?

8.07006

Community-Antworten (6)

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Konrad

29.03.2007 um 17:17 Uhr

§ 40 BetrVG Die durch die Tätigkeit des BR entstehende Kosten trägt der Arbeitgeber.

Sachmittel wie tragb. Laptop, wenn dieses Betriebsmittel in der Firma üblich ist und dem Standard entspricht. Außerdem muss es konkreten Erfordernissen entsprechen. Der bloße Verdacht auf PC Zugriff zumal datenschutzrechtlich sehr bedenklich, rechtfertigt dies allein noch nicht.

S
Sissi

29.03.2007 um 17:37 Uhr

Hallo Konrad, es besteht aber doch hoffentlich der Anspruch auf einen PC, der einen eigenen Internet-Zugang hat und nicht über den Zentralrechner läuft, sodaß sich der Administrator Zugang verschaffen kann?

K
Konrad

29.03.2007 um 17:55 Uhr

Hallo Sissi, ja ! einen Anspruch auf PC mit Internetanschluss besteht durchaus, dazu gibt es auch BAG Urteile. Aber eins muss klar sein, bei Internetanschluss hängt der BR PC auch wieder am Netz und der Admin kommt drauf. Ihr müßt das durch eine BV rechtlich regeln und damit unterbinden. (P.S.: Wir haben ein Laptop, den AG fragen kostet nichts) :-)

D
Dummdopp

29.03.2007 um 18:35 Uhr

Was hat der Laptop für einen Vorteil?? Will mir doch keiner erzählen das der Admin da keinen Zugriff drauf hat.

H
hans

30.03.2007 um 12:21 Uhr

hallo zusammen,

bv'en zum thema datenschutz sind selbstverständlich, ebenso das die administration keinen zugriff auf die daten haben darf. wenn man's merkt ist aber das kind schon in den brunnen gefallen. also ein paar grundlegende tipp's:

  • daten nur verschlüsselt ablegen
  • passwort für lokalen admin anfordern, dieses selbst ändern
  • die allg. netz-adminrechte von pc entziehen
  • dienste für virenscanner, update's, invertur, softwareverteilung darlegen lassen und diesen rechte für daten und benutzerkonten entziehen (eigenes backup dann aber nicht vergessen!)
  • für internetzugriff anonymisierer benutzen (damit wird in den zugriffslog nicht mehr ersichtlich, welche seiten aufgerufen wurden). [z.b. "JAP"]
  • emails mit pgp verschlüsseln
M
MR

29.08.2007 um 19:38 Uhr

Hallo hans !

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist die Verschlüsselung der Informationen erforderlich ? Wir möchten das gerne machen, aber GF ist dagegen bzw. sieht keine Erfordernis dazu.

Bitte um Hilfe, vielen Dank, MR

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