Kolleginnen und Kollegen, wie seht ihr das. Unsere Firma betreibt einen gefilterten Internetzugang für alle, dh der AG entscheidet, was grundsätzlich angesurft werden darf und was nicht. Ausnahmen im Einzelfall sind möglich. So ist zB Youtube normalerweise gefiltert, aber als mein Abteilungsleiter meinte, er muss sich Lektionen zu Excel auf Youtube anschauen, hat man es ihm freigeschaltet.
Ich bin BRM (nicht BRV) und habe die Freischaltung von Youtube nun ebenfalls beantragt, aber nicht wegen Excel, sondern weil ich aktuelle News über Arbeitsrecht sehen will, gibt ja genug davon. Das ist abgelehnt worden mit der Begründung, diese Infos könne man sich auch woandersher holen.
Wie seht ihr das? Ich will das so eigentlich nicht stehen lassen. Übrigens, das Urteil 7 ABR 50/14 vom BAG kenne ich auch, aber ich halte es in meinem Fall nicht für einschlägig, da es mir nicht um einen eigenen Internetanschluss geht, sondern nur um die Freischaltung eines bestimmten Angebots, im normalen Firmen-Anschluss.
Danke für jede Antwort! :)