Informationsrechte des BR
Wer kann mir folgende Fragen beantworten ?
- Wir haben ein SAP System im Hause, hat der BR einen Anspruch auf Einrichtung eines Zugangs zum System ?
- Auf welche Bereiche müßte der Zugang eingerichtet werden ? Kann der BR sich auf seine Informations und Überwachungs - Pflichte u. Rechte berufen? Welche § sind bei der Anforderung zu benutzen ?
Vielen Dank für Hilfe, MfG
Community-Antworten (5)
01.10.2010 um 16:07 Uhr
Habt ihr das denn nicht in einer BV geregelt? Aus 80 BetrVG wirst du einen online-Zugang nicht herleiten können
01.10.2010 um 16:23 Uhr
Einführung SAP vor einigen Jahren, bin erst 1 J. dabei . Keine BV gefunden.
01.10.2010 um 17:00 Uhr
Dann wird es wohl erst mal nichts mit dem Zugang ... Ausser ihr könnt noch ein solches recht in eine neue BV reinbekommen
01.10.2010 um 17:07 Uhr
......oder aber ihr habt eine BV wo technische Einrichtung verallgemeinert sind und habt euch dort Leserechte gesichert.
01.10.2010 um 19:02 Uhr
waldi, wenn nichts dergleichen vorhanden ist, könnt Ihr versuchen einen Hebel in dem Moment umzulegen, wo eine Erweiterung eingerichtet wird. Dazu müsst Ihr das allerdings mitbekommen und erstmal genaue Informationen über die vorhandenen Module anfordern, sowie darauf hinweisen, dass Ihr bei Erweiterungen mitzubestimmen habt.
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