Wir hatten im Dezember eine Anhörung nach Paragraphen 99BetrVG (Höherstufung) und nicht zugestimmt. Als Begründung Nichtbeachtung der betrieblichen Gleichbehandlung nach Paragraphen 75BetrVG sowie fehlende fachliche Reife. Wir haben beschlossen, den Fall in 6 Monaten erneut zu beraten.
Nun hat der AG uns die Anhörung erneut auf den Tisch gelegt. Reicht es, auf unsere Entscheidung/ Beschluss vom Dezember zu verweisen oder kann so ein Beschluss ausgesetzt/geändert werden? Die Fakten haben sich in den 3 Wochen ja nicht geändert.