Erstellt am 14.01.2019 um 17:39 Uhr von ganther
ich würde mich vielleicht eher mal fragen, was ich für andere Kollegen erreichen kann und nicht einfach einer Höhergruppierung ablehnen... Rein faktisch kann Euch der AG jeden Tag einen Antrag reinreichen und ihr müsst nach § 99 BetrVG darüber befinden. Wie ihr das macht ist Euer Problem. Man sollte halt aufpassen, da § 99 BetrVG eine bestimmte Begründung braucht.
Erstellt am 14.01.2019 um 19:35 Uhr von nicoline
...besser ausgedrückt: bestimmte gesetzlich festgelegte Begründung
braucht. Dazu gehören weder "betriebliche Gleichbehandlung" noch "fachliche Unreife." Für den nächsten Beschluß solltet ihr euch mal ausführlich(er) mit den Ablehnungsgründen des Paragr. 99 BetrVg beschäftigen, wenn ihr nicht wollt, dass euch das Arbeitsgericht bei einer vom AG beantragten Zustimmungsersetzung, euren Beschluß um die Ohren haut.