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Anhörung nach 99 BetrVG

M
Mimi1962
Jan 2019 bearbeitet

Wir hatten im Dezember eine Anhörung nach Paragraphen 99BetrVG (Höherstufung) und nicht zugestimmt. Als Begründung Nichtbeachtung der betrieblichen Gleichbehandlung nach Paragraphen 75BetrVG sowie fehlende fachliche Reife. Wir haben beschlossen, den Fall in 6 Monaten erneut zu beraten. Nun hat der AG uns die Anhörung erneut auf den Tisch gelegt. Reicht es, auf unsere Entscheidung/ Beschluss vom Dezember zu verweisen oder kann so ein Beschluss ausgesetzt/geändert werden? Die Fakten haben sich in den 3 Wochen ja nicht geändert.

49102

Community-Antworten (2)

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ganther

14.01.2019 um 18:39 Uhr

ich würde mich vielleicht eher mal fragen, was ich für andere Kollegen erreichen kann und nicht einfach einer Höhergruppierung ablehnen... Rein faktisch kann Euch der AG jeden Tag einen Antrag reinreichen und ihr müsst nach § 99 BetrVG darüber befinden. Wie ihr das macht ist Euer Problem. Man sollte halt aufpassen, da § 99 BetrVG eine bestimmte Begründung braucht.

N
nicoline

14.01.2019 um 20:35 Uhr

...besser ausgedrückt: bestimmte gesetzlich festgelegte Begründung braucht. Dazu gehören weder "betriebliche Gleichbehandlung" noch "fachliche Unreife." Für den nächsten Beschluß solltet ihr euch mal ausführlich(er) mit den Ablehnungsgründen des Paragr. 99 BetrVg beschäftigen, wenn ihr nicht wollt, dass euch das Arbeitsgericht bei einer vom AG beantragten Zustimmungsersetzung, euren Beschluß um die Ohren haut.

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