Erstellt am 14.08.2007 um 19:49 Uhr von Catweazle
Erstellt am 14.08.2007 um 20:02 Uhr von Ahtene
lies mal,
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm
ein bisschen mehr Info als von Catweazle steht da schon,
kennst du google,
Erstellt am 14.08.2007 um 20:46 Uhr von hans
es kann aber von Vorteil sein, wenn der BR sich stark macht dieses als "gute Sitte" einzuführen und den BR als Zeugen des AN bei eventl. Personalgesprächen zuzulassen (vorausgesetzt, die Kollegen nehmen es in Anspruch)
Erstellt am 15.08.2007 um 09:36 Uhr von see-see
Lies mal die Beiträge zu Nr. 15809 (Nummer ins Suchfeld eingeben)...
Erstellt am 15.08.2007 um 10:00 Uhr von ego112
@okiscorpion,
vertraue Catweazle.
Erstellt am 15.08.2007 um 10:44 Uhr von Rosa
@okiscorpion,
nein der BR hat kein Anhörungs und Informationsrecht. Der betreffende MA kann sich bei Euch Rat holen. Sollte die Abmahnung ungerechtfertigt sein, so soll er eine Gegendarstellung über diesen Sachverhalt schreiben oder zu einem Anwalt gehen wenn es den Tatsachen nicht entspricht.