Hallo ihr Lieben,

eine Abteilung verändert sich in unserem Organigramm. Diese wandert vom Zuständigkeitsbereich des Wareneinganges in den Zuständigkeitsbereich des Warenausganges. Also eine klassicher Vorgesetztenwechsel.

Müssen wir vom Betriebsrat angehört werden. Ist das evtl. § 90 oder 87?

Danke für eure Hilfe vorab

MfG
PaulBreitner