Erstellt am 09.01.2017 um 16:22 Uhr von gironimo
Den Informationsanspruch habt ihr allemal. Schon aus dem §80 Abs. 2 BetrVG.
Die Informationen müssen so umfassend sein, dass sich der BR selbst ein Bild davon machen kann, ob weitere Rechte berührt werden.
Erstellt am 09.01.2017 um 16:40 Uhr von Pjöööng
Bei dem Abteilungsleiter dürfte eine Versetzung vorliegen. Bei den Mitarbeitern vermutlich nicht.
Erstellt am 09.01.2017 um 17:38 Uhr von AndreasHamburg
Hi,
also ich habe mal gelernt, dass keine Versetzungen im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG vorliegt bei der Zuordnung einer unveränderten Betriebseinheit zu einer anderen Leitungsstelle.
vergleiche hierzu bitte Aktenzeichen: 1 ABR 67/82 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 10 April 1984
- 1 ABR 67/82 -
Dort steht bei den Leitsätzen 2. und 3. folgendes:
2. Eine als Versetzung anzusehende Änderung der Stellung des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblicher. Organisation liegt dann nicht vor, wenn die betriebliche Einheit,
in der der Arbeitnehmer beschäftigt ist, erhalten bleibt und nur diese Einheit einer anderen Leitungsstelle zugeordnet wird.
3. Die bloße - auch erhebliche - Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, ist dann keine Versetzung wenn kein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird.
Das klingt für mich wie das von Dir geschilderte.
Das Papier habe ich hier gefunden:
http://www.prinz.law/urteile/BAG_1_ABR_67-82.pdf
Aber der Informationsanspruch, wie schon in vorherigen Antworten beschrieben, stimmt allemal
Erstellt am 09.01.2017 um 17:45 Uhr von gironimo
Versetzung stimmt wahrscheinlich bei den jeweiligen Leitern auch. Da können sich ja die "Umstände" wesentlich ändern.
Aber dazu braucht man natürlich erst einmal die Infos.
Erstellt am 10.01.2017 um 09:50 Uhr von outofmemory
Ich kann aus den Schilderungen nicht entnehmen, ob eine Versetzung vorliegt oder nicht. Dies liegt daran, dass man hier nicht erkennen kann wie die Organsation im Betrieb ist.
Das BAG hat schon schon bei Umsetzungen einen Versetzungstatbestand festgestellt.
siehe:
http://www.jusmeum.de/urteil/bag/248af2c7ad88df70a841c6a5c26cfe336a6c5cce24feefabc0bccddc3b80928e