Dringende Anhörung und BR ist nicht beschlussfähig
Unser ehemals 7-köpfiger BR ist auf 3 Mitglieder geschrumpft, keine Nachrücker mehr, Neuwahlen stehen im Oktober an. Jetzt ist unser AG der Meinung, da wir ja nicht mehr beschlussfähig sind (§33,Abs.2), muss er uns eigentlich auch gerade nicht mehr fragen oder informieren. Konkret geht es um die Verlegung der Öffnungszeiten an drei Tagen von sonst 12-17 Uhr auf 17-22 Uhr für eine Veranstaltung. Seiner Meinung nach können wir ja keinen Beschluss fassen, der dem entgegenstehen würde. Prinzipiell haben wir ja auch nichts dagegen, aber m.M. muss ja trotzdem Recht bleiben, was Recht ist. Ich meine, es greift §22, da ist aber nur von "geschäftsfähig" die Rede, nicht von "beschlussfähig". Gibt es da evtl. ein BAG Urteil, dass ihr nennen könnt? Ich hab auf die Schnelle nichts gefunden.
Community-Antworten (3)
24.09.2021 um 15:15 Uhr
Zur Beschlussfähigkeit siehe Fitting §33 Rn.12: "[..] Ist die Gesamtzahl der BR-Mitglieder auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgesehene Zahl gesunken, ist bis zur Neuwahl des BR von der Zahl der noch vorhandenen BRM einschl. der nachgerückten EBRM auszugehen (LAG Bln 1.3.2005 - 7 TaBV 2220/04.[..]
24.09.2021 um 16:26 Uhr
also ... haut dem AG das von "rsddbr" gepostete mal ganz schnell und gewaltig um die Ohren. :-)))
24.09.2021 um 16:58 Uhr
Danke für die schnelle Hilfe. Hab dem AG kommentarlosdas Zitat geschickt und 5 Minuten später bekamen wir eine Einladung zum AG-Gespräch... g
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