Bei uns wurde ein Mitarbeiter nach einer Befristung weiterbeschäftigt ohne das es vorher die Anhörung gab.
Auf Nachfrage kommt jetzt die Anhörung einen Monat später nachträglich.

1. Ist das überhaupt zulässig?
2. Da es nicht zum ersten mal passiert, hat man da eine Möglichkeit vorzugehen ohne den MA selbst zu schädigen?
3. Könnte man trozdem ein §23/3er Verfahren anstreben?

Danke für eure Hilfe im Voraus.