Hallo,ich habe eine wichtige Frage zur unbefristeten Übernahme. Ich befinde mich momentan im 3. und letzten ausbildungsjahr und bin 1.Ersatzmitglied unserer JAV, die nur aus einem vollwertigen Mitglied besteht.
Da es nun so langsam um die Übernahme geht, wollt ich mal anfragen wie es mit meinen Rechten als Ersatzmitglied aussieht?
Hab ich Anspruch auf einen unbefristeten oder wie ist dort die Rechtssprache?

Eine Antwort mit Gesetzesauszug wäre super hilfreich!


Danke und Gruß. Der Anonyme :-)