Erstellt am 10.12.2008 um 21:14 Uhr von Mona-Lisa
@kurti,
"Auch Ersatzmitglieder der JAV fallen unter die Schutzbestimmungen zur Übermahme, soweit sie die Vertretung wahrgenommen haben. Auf die tatsächlich erledigten Aufgaben kommt es dabei nicht an. Sie müssen nur im letzten Jahr des ausbildungsverhältnisses der vertretung angehört haben."
Diesen Absatz findest du unter "Übernahme"
http://www.jav.info/JAV-Arbeit/BetrVG/Rechte_und_Pflichten#Schutzbestimmungen
Erstellt am 11.12.2008 um 10:18 Uhr von Dublin
Hallo!
Als Ersatzmitglied hat man zwar auch den Anspruch, aber man muss 20% bzw. 25% der Personalratstätigkeit absolviert haben. Also an Sitzungen teilgenommen haben und auch andere Tätigkeiten vorweisen können. Dies wird dann von deinem PR geprüft und ggf. angenommen.
Lg Dublin
Erstellt am 17.12.2008 um 11:30 Uhr von Missy
Hallo,
ich bin ein nicht ordetliches Mitglied einer eigentlichen 1er JAV, es wir aber geduldet, dass drei gewählt werden und diesen Job machen.
Das Ganze weiß ich natürlich erst seit gestern, vorher hatte niemand das bedürfnis mir das mitzuteilen. Wie steht es jetzt mit mir nach der Ausbildung?
PS: Für mich gilt das NPersVG.
Danke und Gruß
Missy