hallo, ich lerne in einer öffentliche verwaltung, die eine jav mit drei mitgliedern hat. leider bin ich bei der wahl nur "vierter geworden" und somit offizieller "ersatzkandidat". meine frage nun, habe ich in disem fall auch einen anspruch auf unbefristete übernahme??? ich bin für jede hilfe dankbar, da ich bald prüfung habe und voll in der vorbereitung stecek, habe ich im moment leider nich viel zeit um dahingehend zu forschen.
danke nochmal im voraus
MfG
Tobi