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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahme JAV "Ersatzmitglied"?

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kurti666
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich lerne in einer öffentliche verwaltung, die eine jav mit drei mitgliedern hat. leider bin ich bei der wahl nur "vierter geworden" und somit offizieller "ersatzkandidat". meine frage nun, habe ich in disem fall auch einen anspruch auf unbefristete übernahme??? ich bin für jede hilfe dankbar, da ich bald prüfung habe und voll in der vorbereitung stecek, habe ich im moment leider nich viel zeit um dahingehend zu forschen. danke nochmal im voraus MfG Tobi

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

10.12.2008 um 22:14 Uhr

@kurti, "Auch Ersatzmitglieder der JAV fallen unter die Schutzbestimmungen zur Übermahme, soweit sie die Vertretung wahrgenommen haben. Auf die tatsächlich erledigten Aufgaben kommt es dabei nicht an. Sie müssen nur im letzten Jahr des ausbildungsverhältnisses der vertretung angehört haben."

Diesen Absatz findest du unter "Übernahme"

http://www.jav.info/JAV-Arbeit/BetrVG/Rechte_und_Pflichten#Schutzbestimmungen

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Dublin

11.12.2008 um 11:18 Uhr

Hallo! Als Ersatzmitglied hat man zwar auch den Anspruch, aber man muss 20% bzw. 25% der Personalratstätigkeit absolviert haben. Also an Sitzungen teilgenommen haben und auch andere Tätigkeiten vorweisen können. Dies wird dann von deinem PR geprüft und ggf. angenommen.

Lg Dublin

M
Missy

17.12.2008 um 12:30 Uhr

Hallo,

ich bin ein nicht ordetliches Mitglied einer eigentlichen 1er JAV, es wir aber geduldet, dass drei gewählt werden und diesen Job machen. Das Ganze weiß ich natürlich erst seit gestern, vorher hatte niemand das bedürfnis mir das mitzuteilen. Wie steht es jetzt mit mir nach der Ausbildung?

PS: Für mich gilt das NPersVG.

Danke und Gruß

Missy

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