Hallo,

folgender Fall:
Ein Ersatzmitglied der JAV hat wissentlich treffen einberufen, die zu Zeiten stattfanden, in denen der JAV-Vorsitzende in der Schule war.
Nun verlangt das Ersatzmitglied einen unbefristeten Arbeitsvertrag und beruft sich dabei darauf, den Vorsitzenden ordentlich vertreten zu haben.
Nun wissen wir, das Ersatzmitglied hat diese Sitzungen mit Absicht zu Zeiten einberufen, zu denen der Vorsitzende in der Schule war.

Ist die Übernahmepflicht trotzdem Rechtskräftig?
Oder ist in diesem Fall anfechtbar, dass die Treffen an den Tagen hätten stattfinden können, wo der Vorsitzende da war?