Hallo,
nachdem die Frist zur Einreichung von Widersprüchen gegen die Wählerliste kürzlich abgelaufen ist, stellt sich heraus, dass da einige Fehler enthalten sind:
Ein Mitarbeiter sollte da nicht mehr drauf stehen, da er schon nicht mehr dem Betrieb angehört, ein anderer wurde dem falschen Geschlecht zugeordnet. Da ursprünglich beide Geschlechter gleichermaßen vertreten waren, ergäbe dies nun ein Minderheitengeschlecht. Ausserdem wurde einem Mitarbeiter nicht das passive Wahlrecht zuerkannt, das ihm aber nach seiner Betriebsangehörigkeit zusteht. Niemand hat sich beschwert.
Sollte das Wahlausschreiben neu erlassen werden? Meiner Meinung nach ja, denn die Mängel erscheinen mir zu heikel.
Hat jemand einen Tipp?