Fehler Wahlausschreiben (Anzahl der Beschäftigten)
Hallo zusammen,
folgende Frage zur Betriebsratswahl:
Bei der Ermittlung der Betriebsgröße ist uns ein Fehler unterlaufen.
Im Wahlausschreiben haben wir von 92 Arbeitnehmer/innen geschrieben. Das Wahlausschreiben wurde am 24.03.2014 erlassen.
Fakt ist, dass zu diesem Zeitpunkt im Betrieb 95 Beschäftigte waren. (Es fehlten: 2 Arbeitnehmer/innen mit Kündigungsfrist bis 31.03.2014, eine Auszubildende unter 18 Jahren). An der Anzahl der Sitze des Minderheitengeschlechts ändert dies aber nichts.
Nun stellt sich uns die Frage ob es zwingend erforderlich ist das Wahlausschreiben zu berichtigen, wenn ja müssen wir auch die Mitarbeiter ohne Zugang zum Intranet/den Aushängen in den Betriebsteilen postalisch informieren?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Community-Antworten (14)
15.04.2014 um 13:35 Uhr
Falls die beiden AN in der Kündigungsfrist nicht ersetzt werden, dann sind sie auch nicht mizuzählen gewesen.
Dieser Fehler ist für das Wahlausschreiben unerheblich und es bedarf daher keines neuen Wahlausschreibens.
15.04.2014 um 13:48 Uhr
Die Anzahl der AN ist doch keine Pflichtangabe des Wahlausschreibens??? Und da keine "Grenze" über- oder unterschritten wird, spielt das doch demzufolge auch überhaupt keine Rolle??? Der WV muss die Wählerliste pflegen und die stets aktualisieren, aber das Wahlausschreiben bleibt doch bestehen?
15.04.2014 um 15:01 Uhr
Sehe das so wie Pjöööng. Sachsenwilli, du erstaunst mich immer wieder. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer müssen im Wahlausschreiben genannt werden
15.04.2014 um 15:12 Uhr
@rolfo: Wo steht das bitte? Es muss eine Wählerliste ausgehangen werden und dagegen kann man Einspruch einlegen. Das im Wahlausschreiben die wahlberechtigten AN genannt werden müssen ist mir neu.
15.04.2014 um 15:25 Uhr
Ich habe mich da ehrlich gesagt auf das Muster "Wahlausschreiben im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren" von W.A.F. verlassen.
Und dort ist es definitiv vorgesehen, dass man die Anzahl der zurzeit beschäftigten Arbeitnehmer nennt. Und dabei geht es auch nicht um die wahlberechtigten Arbeitnehmer, sondern erstmal generell um die Beschäftigten. Die 3 die ich vergessen habe sind ja nicht wahlberechtigt (da zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr angestellt oder U18).
15.04.2014 um 15:57 Uhr
@ Logik drück mal den blauen Button Betriebsratswahl / Formulare Checklisten. Ist auch bei allen anderen Formularen des Wahlaushangs so ( DGB, IGM und sonstige )
15.04.2014 um 16:17 Uhr
@rolfo OK, das steht so in den Mustern! Aber das steht halt so nicht im § 3 der WO, oder überlese ich da etwas??
15.04.2014 um 16:59 Uhr
Ich denke, dass die Rechtsexperten des WAF, der Gewerkschaften usw. sich schon etwas gedacht haben wenn sie die Musterausschreiben so gestalten
15.04.2014 um 16:59 Uhr
Also kann man die allgemeine Auffassung so zusammenfassen, dass keine Berichtigung erforderlich ist (da kein Mangel, der weitere Änderungen nach sich ziehen würde)?
15.04.2014 um 17:06 Uhr
ja, so ist es
15.04.2014 um 17:16 Uhr
Dankeschön :-)
16.04.2014 um 08:35 Uhr
@ rolfo: ich ziehe dann doch lieber den Gesetzestext vor, und da finde ich es nicht ;)
16.04.2014 um 22:44 Uhr
In § 3 der WO wirst du es auch nicht finden.
Es muss auch nicht immer alles direkt irgendwo geschrieben sein. Einiges ergibt sich dann ev. aus anderen Vorschriften.
Das hier besprochene ergibt sich z.b. aus folgenden Vorgaben für ein WA:
- Der WV hat auf den zahlenmäßigen Anteil der Geschlechter im Betrieb hinzuweisen (§ 15 Abs. 2 BetrVG).
- Das WA muss die Angabe der Anzahl der zu wählenden BRM gem. der §§ 9 und 11 BetrVG enthalten.
- Es ist die genaue Anzahl der für einen zulässigen Wahlvorschlag erforderlichen Stützunterschriften anzugeben § 14 BetrVG.
Wie du siehst, bedarf es hierzu der Angabe der Mitarbeiterzahlen. Andernfalls es auch nicht nachvollziehbar wäre, wie der WV auf die dann dort stehenden Zahlen gekommen ist.
17.04.2014 um 02:39 Uhr
Schlaumeier,
steht denn irgendwo geschrieben dass es nachvollziehbar sein muss, wie der WV auf die Zahlen kommt?
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