Fehler im Wählerverzeichnis - muss Wahlausschreiben geändert werden ?
Hallo Kollegen,
wenn wir bei der Bewertung der Leitenden Angestellten einen Fehler gemacht haben, und das Wählerverzeichnis ergänzen müssen, muss dann auch die Mitarbeiterzahl und die Berechnung des Minderheitengeschlechts im Wahlauschreiben geändert werden oder bleibt das Wahlausschreiben wie es war.
Gruß Max
Community-Antworten (3)
14.02.2006 um 13:18 Uhr
Die Wählerliste muß sowiso bis zumTag der Wahl auf den neusten stand gehalten werden.Nur wenn sich beim Minderheitengeschlecht die sitzverteilung ändert muß es im Wahlausschreiben geändert werden.
14.02.2006 um 14:21 Uhr
Das ist es was ich hören wollte. :-) Danke für Deine Antwort.
Gruß Max
14.02.2006 um 20:51 Uhr
Max,
dann wolltest Du aber nicht die Wahrheit hören!
Der Beitrag von TS ist Unsinn!
Das Wahlausschreiben wird deshalb keinesfalls geändert!!!
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