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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehler im Wählerverzeichnis - muss Wahlausschreiben geändert werden ?

M
Max
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wenn wir bei der Bewertung der Leitenden Angestellten einen Fehler gemacht haben, und das Wählerverzeichnis ergänzen müssen, muss dann auch die Mitarbeiterzahl und die Berechnung des Minderheitengeschlechts im Wahlauschreiben geändert werden oder bleibt das Wahlausschreiben wie es war.

Gruß Max

2.88503

Community-Antworten (3)

T
TS

14.02.2006 um 13:18 Uhr

Die Wählerliste muß sowiso bis zumTag der Wahl auf den neusten stand gehalten werden.Nur wenn sich beim Minderheitengeschlecht die sitzverteilung ändert muß es im Wahlausschreiben geändert werden.

M
Max

14.02.2006 um 14:21 Uhr

Das ist es was ich hören wollte. :-) Danke für Deine Antwort.

Gruß Max

RI
Ramses II

14.02.2006 um 20:51 Uhr

Max,

dann wolltest Du aber nicht die Wahrheit hören!

Der Beitrag von TS ist Unsinn!

Das Wahlausschreiben wird deshalb keinesfalls geändert!!!

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