Erstellt am 16.03.2007 um 13:16 Uhr von Petrus
Was Du während Deiner BR-Tätigkeit inhaltlich machst, geht den ArbGeb erstmal grundsätzlich nichts an.
Und da Du keinen Zeitausgleich willst für Deine BR-Tätigkeit im Urlaub willst, Du das Ganze also als "Privatvergnügen" betrachtest, warum willst Du den ArbGeb informieren? Was geht den Chef an, mit welchen netten Leuten ich mich in meiner Freizeit treffe und was ich mit denen mache? (von Rechtsverstößen mal abgesehen)
Erstellt am 16.03.2007 um 13:19 Uhr von hans
warum willst Du den ArG darüber informieren, was du in Deiner Freizeit machst?
gruß, hans
Erstellt am 16.03.2007 um 17:44 Uhr von Kölner
@all
Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass ein AG Interesse an einer Information über eine Urlaubstätigkeit des AN will.
Zumal:
Einen solchen Austausch muss ein AG auch nicht annähernd erlauben!
Erstellt am 16.03.2007 um 19:26 Uhr von wölfchen
@ kölner,
was ich im Urlaub mache, geht meinen Arbeitgeber nen feuchten Furz an, es sei denn ich ginge einer Erwerbstätigkeit nach. Ùnd ob er das mag, oder nicht, der Austausch untereinander funktioniert schon, teils auf Seminaren, teils in solchem Forum.
Erstellt am 16.03.2007 um 19:29 Uhr von hans
@Kölner
Verstehe ich nicht... Du meinst jetzt sicher nicht, dass der ArG über den Urlaub informiert ist, das ist ja wohl klar.
Wieso muss der ArG den Austausch denn genehmigen oder worauf gründet dann im Zweifel sein Recht es zu untersagen?
Gruß, Hans
Erstellt am 16.03.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@wölfchen, hans
Wenn es nicht einmal ein BAG-Urteil gegeben hätte, könnte man Euch emotional ja zustimmen...aber rein rational wird das echt schwierig.
Der Reihe nach:
Glaubt Ihr denn wirklich, dass ein AG es toll finden kann, dass ein anderes BRM in seinem Urlaub einen anderen BR aufsucht und über Probleme seines Betriebes redet? Zumal der AG durch wen auch immer informiert wurde? Und wenn der Vetrauenstatbestand nicht gegeben ist wird sich das BRM fragen gefallen lassen müssen.
Erstellt am 16.03.2007 um 22:04 Uhr von wölfchen
Ach herrje, herjemine, dann werde ich mir wohl bei dem nächsten Seminar den Mund verkleben müssen, denn was haben wir da abends bisher gemacht ??? Über Probleme in den Betrieben geredet! Und dieses böse, böse Arbeitsgericht in Düsseldorf meint auch noch: "Der abendliche Austausch mit Kollegen über die Seminarthemen UND DER RAT VON ANDEREN, erscheinen dem Gericht als sehr wichtig." Was für Ratschläge werden die sich da wohl gegenseitig geben?
Erstellt am 16.03.2007 um 22:11 Uhr von Kölner
Na dann lies das LAG-Urteil mal ganz richtig mit allem drum und dran...
Erstellt am 17.03.2007 um 00:58 Uhr von ridgeback
@ kölner,
welches Az. zum LAG?
Erstellt am 17.03.2007 um 07:36 Uhr von wölfchen
Beschluss vom 3.9.2004 – 12 BV 56/04, LAG Düsseldorf