Informationspflicht des BR Vorsitzenden gegenüber den anderen BR Mitgliedern?
Hallo Zusammen,
Wir (Betriebsrat mit 7 Mitgliedern) haben einen Betriebsratsvorsitzenden, der Informationen über ein sehr wichtiges Thema hat. Nun war die bitte da, das diese Informationen uns vor der BR Sitzung zu Verfügung gestellt werden, damit wir (der Rest) uns besser darauf vorbereiten können. Darf der Vorsitzender diese Informationen zurückhalten (bis zur Sitzung) oder haben wir einen Anspruch auf diese Infos?
Community-Antworten (11)
25.08.2006 um 19:27 Uhr
das würde mich auch mal interessieren. ich hatte ausarbeitungen angefertigt zu verschiedenen themen und sie unserem vorsitzenden vor der einladung gegeben. diese ausarbeitungen und themenvorschläge hat niemand von den mitgliedern je in die hände bekommen ... ist das in ordnung?
25.08.2006 um 19:38 Uhr
Hilfesuchender5,
ich kann Deiner Frage nicht entnehmen, dass Euer BRV vor hat, Euch die Informationen vorzuenthalten! Wenn Euer nächster Sitzungstermin in weiter Ferne ist, könntet Ihr eine Sondersitzung einberufen und Euch in diesem Rahmen informieren lassen!
Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein BRV einen Wissenvorsprung hat, das sollte man auch mal akzeptieren können.
miffi, nur weil ein BR-Mitglied Themenvorschläge einreicht, ist der BRV nicht gezwungen, diese sofort für die nächste Sitzung zu berücksichtigen und/oder an alle KollegInnen weiterzuleiten.
Übrigens kann sprechenden Menschen geholfen werden. Warum sprichst Du ihn nicht einfach an?
25.08.2006 um 19:42 Uhr
@fayence, weil ich im urlaub bin. ich werde ihn darauf ansprechen. übrigens ging es nicht nur um themenvorschläge sondern um ausarbeitungen zu den themen die behandelt werden sollten. extra dafür ausgearbeitet, damit alle informiert sind und sich vorbereiten können.
26.08.2006 um 00:40 Uhr
miffi, bin jetzt bewusst "ketzerisch"!
Nur weil 1 BR-Mitglied meint, diese jene welche Themen sollten behandelt werden, würde ich als BRV auch nicht springen! Vielleicht gibt es für die jeweils nächste Tagesordnung wichtigere Themen!
Ich halte es überdies für die bessere Variante, "Themenwünsche" in einer Sitzung anzusprechen!
26.08.2006 um 02:28 Uhr
@Fayence Däubler ist aber schon der Meinung, dass ein rechtzeitig beantragter Tagesordnungspunkt eines einzelnen BRM auf die Tagesordnung vom BRV zu setzen ist... § 29 BetrVG
26.08.2006 um 03:12 Uhr
@ Kölner
wie konnte ich nur meinen, dass hier kein Widerspruch kommt! Grins
Du meinst aber nicht rein zufälligerweise den 2. Satz aus der RN 27?
"Außerdem ist der BRV verpflichtet, den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wird, auf die Tagesordnung zu setzen."
26.08.2006 um 11:13 Uhr
@Fayence Jepp. Und die Interpretation in seinem - zugegebenen älteren - Handbuch für Betriebsräte.
26.08.2006 um 22:48 Uhr
Kölner,
nur schade, dass dieser Satz -zumindest in neuen Kommentaren- lediglich in Verbindung mit Abs. 3 auftaucht! ;-))
27.08.2006 um 00:13 Uhr
@Fayence Nene... Es ist auch im Grunde die RN 18...
27.08.2006 um 13:27 Uhr
Kölner, meinen Kommentar zu dieser RN kannst Du Dir sicherlich denken! :-)
27.08.2006 um 14:36 Uhr
@Fayence Danke für die Zustimmung!
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