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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht des BR Vorsitzenden gegenüber den anderen BR Mitgliedern?

H
Hilfesuchender5
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Wir (Betriebsrat mit 7 Mitgliedern) haben einen Betriebsratsvorsitzenden, der Informationen über ein sehr wichtiges Thema hat. Nun war die bitte da, das diese Informationen uns vor der BR Sitzung zu Verfügung gestellt werden, damit wir (der Rest) uns besser darauf vorbereiten können. Darf der Vorsitzender diese Informationen zurückhalten (bis zur Sitzung) oder haben wir einen Anspruch auf diese Infos?

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Community-Antworten (11)

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miffi

25.08.2006 um 19:27 Uhr

das würde mich auch mal interessieren. ich hatte ausarbeitungen angefertigt zu verschiedenen themen und sie unserem vorsitzenden vor der einladung gegeben. diese ausarbeitungen und themenvorschläge hat niemand von den mitgliedern je in die hände bekommen ... ist das in ordnung?

F
Fayence

25.08.2006 um 19:38 Uhr

Hilfesuchender5,

ich kann Deiner Frage nicht entnehmen, dass Euer BRV vor hat, Euch die Informationen vorzuenthalten! Wenn Euer nächster Sitzungstermin in weiter Ferne ist, könntet Ihr eine Sondersitzung einberufen und Euch in diesem Rahmen informieren lassen!

Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein BRV einen Wissenvorsprung hat, das sollte man auch mal akzeptieren können.

miffi, nur weil ein BR-Mitglied Themenvorschläge einreicht, ist der BRV nicht gezwungen, diese sofort für die nächste Sitzung zu berücksichtigen und/oder an alle KollegInnen weiterzuleiten.

Übrigens kann sprechenden Menschen geholfen werden. Warum sprichst Du ihn nicht einfach an?

M
miffi

25.08.2006 um 19:42 Uhr

@fayence, weil ich im urlaub bin. ich werde ihn darauf ansprechen. übrigens ging es nicht nur um themenvorschläge sondern um ausarbeitungen zu den themen die behandelt werden sollten. extra dafür ausgearbeitet, damit alle informiert sind und sich vorbereiten können.

F
Fayence

26.08.2006 um 00:40 Uhr

miffi, bin jetzt bewusst "ketzerisch"!

Nur weil 1 BR-Mitglied meint, diese jene welche Themen sollten behandelt werden, würde ich als BRV auch nicht springen! Vielleicht gibt es für die jeweils nächste Tagesordnung wichtigere Themen!

Ich halte es überdies für die bessere Variante, "Themenwünsche" in einer Sitzung anzusprechen!

K
Kölner

26.08.2006 um 02:28 Uhr

@Fayence Däubler ist aber schon der Meinung, dass ein rechtzeitig beantragter Tagesordnungspunkt eines einzelnen BRM auf die Tagesordnung vom BRV zu setzen ist... § 29 BetrVG

F
Fayence

26.08.2006 um 03:12 Uhr

@ Kölner

wie konnte ich nur meinen, dass hier kein Widerspruch kommt! Grins

Du meinst aber nicht rein zufälligerweise den 2. Satz aus der RN 27?

"Außerdem ist der BRV verpflichtet, den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wird, auf die Tagesordnung zu setzen."

K
Kölner

26.08.2006 um 11:13 Uhr

@Fayence Jepp. Und die Interpretation in seinem - zugegebenen älteren - Handbuch für Betriebsräte.

F
Fayence

26.08.2006 um 22:48 Uhr

Kölner,

nur schade, dass dieser Satz -zumindest in neuen Kommentaren- lediglich in Verbindung mit Abs. 3 auftaucht! ;-))

K
Kölner

27.08.2006 um 00:13 Uhr

@Fayence Nene... Es ist auch im Grunde die RN 18...

F
Fayence

27.08.2006 um 13:27 Uhr

Kölner, meinen Kommentar zu dieser RN kannst Du Dir sicherlich denken! :-)

K
Kölner

27.08.2006 um 14:36 Uhr

@Fayence Danke für die Zustimmung!

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