Erstellt am 25.08.2006 um 17:27 Uhr von miffi
das würde mich auch mal interessieren. ich hatte ausarbeitungen angefertigt zu verschiedenen themen und sie unserem vorsitzenden vor der einladung gegeben. diese ausarbeitungen und themenvorschläge hat niemand von den mitgliedern je in die hände bekommen ... ist das in ordnung?
Erstellt am 25.08.2006 um 17:38 Uhr von Fayence
Hilfesuchender5,
ich kann Deiner Frage nicht entnehmen, dass Euer BRV vor hat, Euch die Informationen vorzuenthalten! Wenn Euer nächster Sitzungstermin in weiter Ferne ist, könntet Ihr eine Sondersitzung einberufen und Euch in diesem Rahmen informieren lassen!
Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein BRV einen Wissenvorsprung hat, das sollte man auch mal akzeptieren können.
miffi,
nur weil ein BR-Mitglied Themenvorschläge einreicht, ist der BRV nicht gezwungen, diese sofort für die nächste Sitzung zu berücksichtigen und/oder an alle KollegInnen weiterzuleiten.
Übrigens kann sprechenden Menschen geholfen werden. Warum sprichst Du ihn nicht einfach an?
Erstellt am 25.08.2006 um 17:42 Uhr von miffi
@fayence, weil ich im urlaub bin. ich werde ihn darauf ansprechen. übrigens ging es nicht nur um themenvorschläge sondern um ausarbeitungen zu den themen die behandelt werden sollten. extra dafür ausgearbeitet, damit alle informiert sind und sich vorbereiten können.
Erstellt am 25.08.2006 um 22:40 Uhr von Fayence
miffi,
bin jetzt bewusst "ketzerisch"!
Nur weil 1 BR-Mitglied meint, diese jene welche Themen sollten behandelt werden, würde ich als BRV auch nicht springen! Vielleicht gibt es für die jeweils nächste Tagesordnung wichtigere Themen!
Ich halte es überdies für die bessere Variante, "Themenwünsche" in einer Sitzung anzusprechen!
Erstellt am 26.08.2006 um 00:28 Uhr von Kölner
@Fayence
Däubler ist aber schon der Meinung, dass ein rechtzeitig beantragter Tagesordnungspunkt eines einzelnen BRM auf die Tagesordnung vom BRV zu setzen ist...
§ 29 BetrVG
Erstellt am 26.08.2006 um 01:12 Uhr von Fayence
@ Kölner
wie konnte ich nur meinen, dass hier kein Widerspruch kommt! *Grins*
Du meinst aber nicht rein zufälligerweise den 2. Satz aus der RN 27?
"Außerdem ist der BRV verpflichtet, den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wird, auf die Tagesordnung zu setzen."
Erstellt am 26.08.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
@Fayence
Jepp.
Und die Interpretation in seinem - zugegebenen älteren - Handbuch für Betriebsräte.
Erstellt am 26.08.2006 um 20:48 Uhr von Fayence
Kölner,
nur schade, dass dieser Satz -zumindest in neuen Kommentaren- lediglich in Verbindung mit Abs. 3 auftaucht! ;-))
Erstellt am 26.08.2006 um 22:13 Uhr von Kölner
@Fayence
Nene...
Es ist auch im Grunde die RN 18...
Erstellt am 27.08.2006 um 11:27 Uhr von Fayence
Kölner,
meinen Kommentar zu dieser RN kannst Du Dir sicherlich denken! :-)
Erstellt am 27.08.2006 um 12:36 Uhr von Kölner
@Fayence
Danke für die Zustimmung!