Erstellt am 29.07.2008 um 14:23 Uhr von pit47
Hallo tictac,
der BR sollte dem AG noch eine Frist geben, in der er dem BR die geforderten Unterlagen vorlegen sollte.
Wenn diese Frist ohne die Vorlage der Unterlagen verstrichen ist, einen Beschluss im BR fassen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des BR`s zu beauftragen.
Auch die für Euch zuständige Gewerkschft kann dabei Helfen.
Erstellt am 29.07.2008 um 14:28 Uhr von tictac
Vielen Dank pit47,
wir haben zweimal eine Frist gesetzt, zuletzt auch mit dem Anwalt gedroht. AG antwortete mit Fitting §80, RN. 52Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BetrVG, §80 Rn. 18. Leider kommt er selbst aus der Rechtsberatung!
Müssen wir also genauer werdenoder nicht?
Erstellt am 29.07.2008 um 14:32 Uhr von Mona-Lisa
@tictac,
wenn ihr nur Drohungen aussprecht und wenn es nötig ist nicht umsetzt, wird euer AG euch auch in Zukunft nicht für ernst nehmen.......
Und dass der selber aus der Riege kommt, dürft ihr nicht als Massstab werten!
Also? Ran an die Buletten! Zweimal Fristsetzung und trotzdem noch "Geschwafel" vom AG solltet ihr nicht mehr hinnehmen!
Erstellt am 29.07.2008 um 14:36 Uhr von waschbär
@Mona-Lisa,
Genau ! *Tic* *tac* ich rate euch zum *to* ---- und dann solltet ihr euch mal FITER machen als der FDitting vom AG, wie das geht oder wie der AG besteht, das erfahrt ihr ku,fuzdkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
Erstellt am 29.07.2008 um 14:55 Uhr von Poseidon
Hallo
das erfahrt ihr ku,fuzdkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
lieber WB was ist los gehts dir gut?
Die Hitze und das Fell?
oder bekifft^^
Mache mir ernste Sorgen um unseren TV Star
Mfg
Poseidon
Erstellt am 29.07.2008 um 14:58 Uhr von Rapper22
Hallo tictac,
schön, dass der AG solche Kenntnisse hat. Dann sollte er sich aber auch den § 80 BetrVG genau ansehen. Der Punkt 2 sagt eindeutig aus, dass dem BR für die Durchführung seiner Aufgaben auf Verlangen jederzeit alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der AG hat den BR unaufgefordert und ggf. mehrmals zur gleichen Sache, in den Fällen, in denen dieser nach dem BetrVG Rechte haben kann, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Das bedeutet, dass der AG die Unterrichtung an Hand von Unterlagen vorzunehmen und diese dem BR auch zur Verfügung zu stellen hat. Auch muß er diese dem BR, wenn das gewünscht wird, erläutern. Nur so ist eine sinnvolle Vorbereitung und Zusammenarbeit möglich. Die vom AG geschuldete Unterrichtung des BR soll diesen in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn (BR) Aufgaben ergeben und ob der BR in irgend einer Richtung tätig werden muss. Dies betrifft auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wenn sie zur Informationspflicht zu einem bestimmten Punkt dazugehören.
Ihr seit als Gremium verpflichtet, diese Einsicht zu nehmen, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass irgentwelche gesetzl. Bestimmungen verletzt werden.
Eure zuständige Gewerkschaft kann euch bestimmt auch dabei helfen, wie in dieser Situation weiterverfahren werden sollte. Aber ich denke, Ihr kommt um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht herum. Denn durch die Nichtunterrichtung behindert der AG eure BR Arbeit, was auch wiederum ein Punkt ist, der jedem Arbeitsrichter interessieren würde.
Ich hoffe, meine Darstellung hat ein bischen geholfen.
Gruß
Rapper22