Informationspflicht des AG gegenüber dem BR - wie durchsetzen?
Hallo zusammen, unseren br gibt es erst seit einigen Monaten und wir haben vom AG die Einsicht in best. Unterlagen verlangt. Insbesondere Zeituhrausdrucke, Stellenbeschreibungen und eine Liste der ext. und internen Dienstleister (bei uns gibt es Arbeitszeitverletzungen, Kündigungen, Versetzungen, usw.) Nach einem regen Briefwechsel bekommen wir immernoch keine Unterlagen, da der AG sagt, wir haben unsere Wünsche, warum wir die Unterlagen möchten nicht ausreichend spezifiziert.
Wie genau müssen wir hier sein? Wir haben uns auf unsere Pflichten nach § 80 und 87 bezogen und auf Überstunden werden der Messezeiten.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (6)
29.07.2008 um 16:23 Uhr
Hallo tictac, der BR sollte dem AG noch eine Frist geben, in der er dem BR die geforderten Unterlagen vorlegen sollte. Wenn diese Frist ohne die Vorlage der Unterlagen verstrichen ist, einen Beschluss im BR fassen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des BR`s zu beauftragen. Auch die für Euch zuständige Gewerkschft kann dabei Helfen.
29.07.2008 um 16:28 Uhr
Vielen Dank pit47,
wir haben zweimal eine Frist gesetzt, zuletzt auch mit dem Anwalt gedroht. AG antwortete mit Fitting §80, RN. 52Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BetrVG, §80 Rn. 18. Leider kommt er selbst aus der Rechtsberatung!
Müssen wir also genauer werdenoder nicht?
29.07.2008 um 16:32 Uhr
@tictac, wenn ihr nur Drohungen aussprecht und wenn es nötig ist nicht umsetzt, wird euer AG euch auch in Zukunft nicht für ernst nehmen....... Und dass der selber aus der Riege kommt, dürft ihr nicht als Massstab werten!
Also? Ran an die Buletten! Zweimal Fristsetzung und trotzdem noch "Geschwafel" vom AG solltet ihr nicht mehr hinnehmen!
29.07.2008 um 16:36 Uhr
@Mona-Lisa, Genau ! Tic tac ich rate euch zum to ---- und dann solltet ihr euch mal FITER machen als der FDitting vom AG, wie das geht oder wie der AG besteht, das erfahrt ihr ku,fuzdkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
29.07.2008 um 16:55 Uhr
Hallo das erfahrt ihr ku,fuzdkkkkkkkkkkkkkkkkkkk lieber WB was ist los gehts dir gut? Die Hitze und das Fell? oder bekifft^^
Mache mir ernste Sorgen um unseren TV Star
Mfg Poseidon
29.07.2008 um 16:58 Uhr
Hallo tictac,
schön, dass der AG solche Kenntnisse hat. Dann sollte er sich aber auch den § 80 BetrVG genau ansehen. Der Punkt 2 sagt eindeutig aus, dass dem BR für die Durchführung seiner Aufgaben auf Verlangen jederzeit alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der AG hat den BR unaufgefordert und ggf. mehrmals zur gleichen Sache, in den Fällen, in denen dieser nach dem BetrVG Rechte haben kann, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Das bedeutet, dass der AG die Unterrichtung an Hand von Unterlagen vorzunehmen und diese dem BR auch zur Verfügung zu stellen hat. Auch muß er diese dem BR, wenn das gewünscht wird, erläutern. Nur so ist eine sinnvolle Vorbereitung und Zusammenarbeit möglich. Die vom AG geschuldete Unterrichtung des BR soll diesen in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn (BR) Aufgaben ergeben und ob der BR in irgend einer Richtung tätig werden muss. Dies betrifft auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wenn sie zur Informationspflicht zu einem bestimmten Punkt dazugehören. Ihr seit als Gremium verpflichtet, diese Einsicht zu nehmen, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass irgentwelche gesetzl. Bestimmungen verletzt werden. Eure zuständige Gewerkschaft kann euch bestimmt auch dabei helfen, wie in dieser Situation weiterverfahren werden sollte. Aber ich denke, Ihr kommt um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht herum. Denn durch die Nichtunterrichtung behindert der AG eure BR Arbeit, was auch wiederum ein Punkt ist, der jedem Arbeitsrichter interessieren würde. Ich hoffe, meine Darstellung hat ein bischen geholfen.
Gruß
Rapper22
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