Erstellt am 14.03.2007 um 11:41 Uhr von NN111
Hallo Remabi,
zulässig ist das sicher nicht, der ArbGeb. kann m.E. dies nicht verlangen. Aber im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Planung des ArbGeb. welche Kosten auf ihn zu kommen, kann man sicher eine Grobübersicht der geplanten, erforderlichen Seminare je BR Mitgleid aufstellen (ohne allerdings den Zeitpunkt festzulegen), mit dem Hinweis das dies nur eine Grobplanung ist. Man muss ja immer damit rechnen, das durch unvorhergesehene Maßnahmen durch den ArbGeb. Spezialseminare erforderlich werden und dies liegt im Ermessen des BR.
LG
NN111
Erstellt am 14.03.2007 um 13:25 Uhr von matze83
Also ich würde mich auf festgelegte Seminare einlassen. Wenn der AG mir verspricht, dass er alle Handlungen unterlässt die andere Seminare rechtfertigen würde.
MFG
Erstellt am 14.03.2007 um 13:55 Uhr von hans
Hallo zusammen,
anders als NN111 sehe ich den Zeitplan schon als Bestandteil an.
Aber was soll's: macht doch diese Liste, setzt den Punkt "Schulung" auf die Tagesordnung Eures Monatsgespräch mit dem ArG und diskutiert über die Zeiten!
Was besseres kann doch garnicht passieren, der ArG IST rechtzeitig informiert UND hatte Gelegenheit, Euch die betr. Notwendigkeiten vorab zu erläutern.
Danach Beschlüsse fassen und buchen nicht vergessen.
Gruß, Hans
Erstellt am 14.03.2007 um 14:54 Uhr von Rollie
Geht es um einen generellen Bildungsplan oder um den Bedarf an Schulungen des Betriebsrats ?
Erstellt am 14.03.2007 um 15:54 Uhr von betriebsratten
@rollie eben. Im Zuge einer Zertifizierung wird z.B. vorab schon mal geschaut wer und wie zu qualifizieren ist.
Ausserdem möglichrweise die Budgetierung, es müssen ja Gelder bereitgestellt werden.