Bisher war es bei Schulungen so, dass der BR diese anmeldete, nachdem der Beschluß gefasst und der GF mitgeteilt war, um eine Platzreservierung zu erreichen.SPäter erfolgen dann offizielle Mitteilung über den BRV an das Ausbildungsinstitut und Kostenübernahmeschein an die GF. Jetzt bestehen die Personaler darauf, dass wir nach den Richtlinien des QM-Handbuches vorgehen und die Personalabteilung die Anmeldungen übernimmt. Wir sind bisher der Auffassung, dass der BR den Regeln von solchen Handbüchern etc. nicht unterliegt sondern nur dem BetrVG. WIe sieht es bei Euch aus, oder haben die Personaler Recht?