Erstellt am 28.12.2018 um 07:07 Uhr von Camthalion
Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Natürlich kannst Du es auch während einer Krankschreibung ausüben. Du darfst bei Arbeitsunfähigkeit alles machen, was der Wiederherstellung Deiner Gesundheit nicht entgegensteht. Bei schwerer Infektion solltest Du aber Deine Kollegen schützen und lieber zu Hause bleiben. Zeitgutschrift gibt es nicht für BR-Arbeit während der Krankschreibung, da Du ja Lohnfortzahlung bekommst. Und ganz wichtig: wenn Du während Krankschreibung an Sitzungen teilnehmen möchtest, vorher den BR-Vorsitz informieren, damit kein Ersatzmitglied geladen wird.
Erstellt am 08.01.2019 um 00:35 Uhr von schlawutzel
Ergänzung: Ich finde es macht auch noch einen Unterschied was meine Haupttätigkeit ist.
Mal angenommen ich arbeite in einer Firma in der mein Aufgabengebiet lediglich die Produktion umfasst: Wenn ich mir das Knie verletze und eine Schiene tragen muss, kann ich vielleicht nicht mehr in der Produktion arbeiten. Oder mal angenommen ich arbeite in einem Bereich, der gesunde intakte Haut erfordert und ich wurde gerade operiert, die Wundheilung ist nicht abgeschlossen. Da wäre die Krankschreibung doch gerechtfertigt, weil ich meine Tätigkeit nicht ausüben kann/darf. Ich bin der Meinung, dass die Teilnahme an einer BR Sitzung in so einem Fall wenig anstößig wäre.
Mal angenommen ich arbeite in einer Firma in der mein Aufgabengebiet die Produktion und auch die Bearbeitung von Aufträgen im Büro umfasst. Eigentlich könnte mich der Arbeitgeber in der Zeit für die Tätigkeiten einsetzen, bei denen das verletzte Knie keine Rolle spielt, also zum Beispiel im Büro. In so einem Fall sieht es meiner Ansicht nach nicht gut aus, wenn ich mit der Krankschreibung zwar ausdrücke, dass ich sogar meinen Bürojob nicht machen kann, aber BR Arbeit schon.