Erstellt am 04.04.2014 um 07:09 Uhr von nicoline
Ein Nachrücker, der gerade ein abwesendes BRM vertritt darf das, wenn er gerade nicht vertritt, ist er kein BRM und darf das nicht!
Erstellt am 04.04.2014 um 22:17 Uhr von Hartmut
Hallo caroline, das Betriebsratsmitglied (BRM) meldet sich für die br Arbeit beim AG ab, das ist richtig, aber nicht an. Eine Anmeldung zur BR-Arbeit entfällt, egal wo. Wenn die BR Arbeit getan ist, meldet sich das BRM beim AG zurück. Alles Weitere siehe nicoline.
Erstellt am 04.04.2014 um 22:19 Uhr von nicoline
***Wenn die BR Arbeit getan ist, meldet sich das BRM beim*** Vorgesetzten wieder an, kann man auch sagen ;-))
Erstellt am 04.04.2014 um 22:25 Uhr von Hartmut
Einverstanden. Aber ich lege Wert auf diese Reihenfolge. :D