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Betriebsratsarbeit

L
Linessi
Mai 2019 bearbeitet

Hallo da draußen, wir haben ein 7er Gremium, da steht uns kein freigestelltes Mitglied zu. Nun ist es so, dass unser BRV die Schreibarbeiten während der AZ erledigt. Aber ein Mitglied unseres Gremiums ist der Meinung das es nicht nötig ist jeden Tag im Büro zu sein, wenn nichts anliegt. Aber man muss sich doch auch Weiterbilden? Und es gibt ja auch noch die anderen Institutionen ( KK,AA, Integrations Amt) Wie kann man das unseren Mitgliedern erklären das es nicht nur Nacharbeiten nach der Sitzung gibt! Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke

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Community-Antworten (11)

C
celestro

05.05.2019 um 23:57 Uhr

Verstehe das Problem gerade nicht.

"Aber ein Mitglied unseres Gremiums ist der Meinung das es nicht nötig ist jeden Tag im Büro zu sein, wenn nichts anliegt."

Sehe ich auch so.

"Aber man muss sich doch auch Weiterbilden?"

Ja schon ... aber wo liegt das Problem?

"Und es gibt ja auch noch die anderen Institutionen ( KK,AA, Integrations Amt)"

Krankenkasse? Arbeitsamt? Integrationsamt? Was hat der BR mit diesen Institutionen zu tun? Habt Ihr eine SBV?

L
Linessi

06.05.2019 um 00:19 Uhr

Nein haben wir nicht, aber unser BR Mitglieder sehen es ja auch nicht für so wichtig Schulungen zu besuchen. Unser AG weiss das und nimmt uns nicht ernst.

R
rsddbr

06.05.2019 um 11:32 Uhr

Jedes BR-Mitglied entscheidet selbst, wann es BR-Arbeit erledigt. Da es ein Ehrenamt ist wird es schwierig, die BR-Mitglieder zu Tätigkeiten zu überreden, welche sie nicht machen wollen (z.B. Schulungen). Ich verstehe deinen Frust aus eigener Erfahrung. Versuche einfach selbst dich so gut wie möglich zu engagieren und vielleicht den/die eine_n oder andere_n ebenfalls zu motivieren.

K
kratzbürste

06.05.2019 um 11:56 Uhr

Je weniger die anderen tun, umso mehr muss der Vorsitzende tun. Ich sehe es im übrigen auch so: Jedes BR-Mitglied entscheidet selbst. Was die anderen denken, ist unerheblich.

Ich habe auch keine Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass der BRV jeden Tag Arbeit im BR-Büro hat. Erinnert sei aber auch auf den Anspruch auf Büropersonal (zumindest Teilzeit, § 40 BetrVG)

N
nicoline

06.05.2019 um 13:08 Uhr

Linessi Nun ist es so, dass unser BRV die Schreibarbeiten während der AZ erledigt. Und das ist auch vollkommen korrekt so.

Aber ein Mitglied unseres Gremiums ist der Meinung das es nicht nötig ist jeden Tag im Büro zu sein, wenn nichts anliegt. Woher weiß denn das BRM wann und ob etwas anliegt?

Wie kann man das unseren Mitgliedern erklären das es nicht nur Nacharbeiten nach der Sitzung gibt! Der BRV macht seine Arbeit genauso eigenverantwortlich, wie jedes andere BRM und muss sich eigentlich nicht rechtfertigen dafür. Wieviel Arbeit bei euch tatsächlich anliegt, kann hier im Forum niemand wirklich beurteilen. Auch bei einer MA Zahl zwischen 100 und 200 kann viel Arbeit anliegen. Um weitere Diskussionen hierüber zu beenden, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn der BRV mal einen Monat lang Buch führt über seine Tätigkeiten und dann das Thema auf die Tagesordnung setzt. Möglich ist natürlich auch, dass er dabei feststellt, dass es tatsächlich eher überzogen ist, sich jeden Tag im Büro aufzuhalten.

C
Challenger

06.05.2019 um 14:29 Uhr

Betriebsratsaufgabe

Erste Voraussetzung für eine vorübergehende Freistellung ist, dass das Betriebsratsmitglied in der Zeit der Freistellung eine Aufgabe erledigen will, die zu seinen Aufgaben als Betriebsratsmitglied zählt.

Die Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds ergeben sich vor allem aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können sich aber auch aus anderen Gesetzen, aus Tarifverträgen und aus Betriebsvereinbarungen ergeben.

Zu den häufigsten Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds gehört die Teilnahme an Sitzungen, Besprechungen und sonstigen Veranstaltungen.

Dazu gehören z.B.:

Betriebsratssitzungen
Sitzungen der Ausschüsse des Betriebsrats
Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Betriebsbegehungen
Besprechungen mit Gewerkschaften und Behörden
Besprechungen mit dem Arbeitgeber
Sitzungen einer Einigungsstelle

Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds gehören aber z.B. auch die folgenden weiteren Aufgaben:

Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen
Erstellen von Unterlagen und Berichten
Durchführung der Sprechstunde des Betriebsrats
die in § 80 BetrVG aufgezählten „allgemeinen“ Aufgaben
Aufsuchen eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens
Unterstützung und Betreuung einzelner Arbeitnehmer im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsrats
Gespräche und Beratungen mit einzelnen Arbeitnehmern zu betrieblichen Angelegenheiten
Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden der Arbeitnehmer
Besuch auswärtiger Betriebsteile und Betriebsstätten
Aneignung von Wissen, das für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist

Es handelt sich hierbei nur um eine beispielhafte Aufzählung. Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat eine Vielzahl an Aufgaben übertragen. Eine vollständige Aufzählung ist kaum möglich. Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats finden Sie hier. Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung

Die zweite Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist, dass die Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Erledigung der Betriebsratsaufgabe erforderlich ist.

Wichtig!

Ein Betriebsratsmitglied muss sich bei seinem Vorgesetzten abmelden, wenn es seinen Arbeitsplatz verlassen will, um Betriebsratsaufgaben zu erledigen. Nach der Erledigung der Betriebsratsaufgaben muss es sich wieder bei seinem Vorgesetzten zurückmelden.

Quelle : Betriebsratsmitglied: Arbeitsbefreiung (§ 37 Abs. 2 BetrVG) https://www.kluge-seminare.de/br.../betriebsratsmitglieder/betriebsrat-arbeitsbefreiung/

D
DummerHund

06.05.2019 um 22:56 Uhr

"Nun ist es so, dass unser BRV die Schreibarbeiten während der AZ erledigt."

Ich vermute jetzt einfach mal das euer BRV die Schreibarbeiten nicht während der Arbeitszeit erledigt, sondern sich ordnungsgemäß zur BR arbeit abgemeldet hat. Wenn ja, dann macht er alles Richtig. Etwas nicht richtig macht in dem Fall der Kollege der sich, meiner Meinung nach zu unrecht, beschwert. Denn BR arbeit sollte erledigt werden in dem Zeitraum in dem eigentlich der Zeitraum der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen liegen. Stellt euch im Gremium deshalb umgekehrt die Frage, was der wirkliche Hintergrund ist das das BRM so vehemend dagegen ist. Ist es Neid? Ist er Vorgesetzter? Fällt dadurch mehr betriebliche Arbeit auf ihn ab?

"Wie kann man das unseren Mitgliedern erklären das es nicht nur Nacharbeiten nach der Sitzung gibt!" Betriebsratsarbeit ist ein immerwährender Prozess. Interessen der MA lassen sich nur erledigen und Vertreten wenn man mit dem AG auf Augenhöhe bleibt; oder geht auch dieser nach einer kurzen Sitzung nach Hause?

"Unser AG weiss das und nimmt uns nicht ernst."

Hier gibst du dir die Antwort auf alle deine Fragen eigentlich schon selbst.. Seit also Froh das ihr einen solchen BRV habt.

"Um weitere Diskussionen hierüber zu beenden, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn der BRV mal einen Monat lang Buch führt über seine Tätigkeiten und dann das Thema auf die Tagesordnung setzt. Möglich ist natürlich auch, dass er dabei feststellt, dass es tatsächlich eher überzogen ist, sich jeden Tag im Büro aufzuhalten."

Halte ich persönlich für völlig indiskutabel, denn ein Bericht über die angefallenen Arbeiten werden ja wohl auf jeder BR Sitzung unter Punkt xy Tätigkeitsbericht allen Mitgliedern offen gelegt.

C
celestro

07.05.2019 um 11:35 Uhr

"denn ein Bericht über die angefallenen Arbeiten werden ja wohl auf jeder BR Sitzung unter Punkt xy Tätigkeitsbericht allen Mitgliedern offen gelegt."

Muahahahahaha!

P
Pjöööng

07.05.2019 um 12:15 Uhr

Zitat (DH): "Ich vermute jetzt einfach mal das euer BRV die Schreibarbeiten nicht während der Arbeitszeit erledigt, sondern sich ordnungsgemäß zur BR arbeit abgemeldet hat. Wenn ja, dann macht er alles Richtig."

Betriebsratsarbeit findet völlig korrekt grundsätzlich WÄHREND DER ARBEITSZEIT statt. So sieht es jedenfalls das BetrVG (die Standardausgabe die wir alle kennen [sollten])! Alles andere ist dummes Geschwätz!

N
nicoline

07.05.2019 um 14:08 Uhr

Warum kann man hier eigentlich keine "Gefällt mir nicht" Bewertung abgeben??? :o((

D
DummerHund

07.05.2019 um 22:39 Uhr

@ Linessi Du siehst, selbst BRM´s die schon seit Jahren , oder mit Unterbrechung, seit Jahrzehnten als Interessenvertreter unterwegs sind, sind nicht immer eins.

""denn ein Bericht über die angefallenen Arbeiten werden ja wohl auf jeder BR Sitzung unter Punkt xy Tätigkeitsbericht allen Mitgliedern offen gelegt."

Muahahahahaha! Gefällt mir (2) bearbeiten"

Ich sach mal so, Gremien die es nicht auf dem Schirm haben, das der BRV auf jeder Sitzung einen Tätigkeitsbericht, unter einem vorher festgesetzen TOP abgeben, machen ja nicht grundsätzlich was verkehrt....... Man kann aber auch nicht sagen das sie etwas besser machen, ider aber transperenter für das gesammte Gremium um auf dem laufendem zu sein.

"Ich vermute jetzt einfach mal das euer BRV die Schreibarbeiten nicht während der Arbeitszeit erledigt, sondern sich ordnungsgemäß zur BR arbeit abgemeldet hat. Wenn ja, dann macht er alles Richtig."

Betriebsratsarbeit findet völlig korrekt grundsätzlich WÄHREND DER ARBEITSZEIT statt. So sieht es jedenfalls das BetrVG (die Standardausgabe die wir alle kennen [sollten])! Alles andere ist dummes Geschwätz!"

Hier könnte man über wörtliche Begriflichkeiten streiten, denn während der Arbeitszeit und im Zeitraum der Arbeitszeit........ dazu muss man sich auch mit anderen Berufsgruppen auseinander setzen und nicht auf starre Gesetzestexte schauen. Einzelentscheidungen könnte evtl. abweichend sein..

"Warum kann man hier eigentlich keine "Gefällt mir nicht" Bewertung abgeben??? :o(("

Wahrscheinlich weil es der Betreiber dieser Plattform so nicht wollte. Reicht das als Antwort?

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