Habe folgende Frage:
Wir sind ein Krankenhaus u.a. mit 3 Unfallstationen. Es wurde von der PDL festgelegt, dass eine UC Ende 2006/Anfang 2007 für zwei Wochen geschlossen werden soll. Die Mitarbeiter können - wenn sie wollen - auf anderen Stationen eingesetzt werden oder für diese Zeit Stunden nehmen. Einige nehmen ÜStunden anderen gehen in die Minus, da sie die schnell wieder drin haben. Die Mitarbeiter sind damit einverstanden und somit nehmen die meisten eben Stunden.
Nun ist aber eine Kollegin, die in dieser Zeit Stunden nehmen wollte, krank geworden . Der AG hat im DP dann zwar krank eingetragen, jedoch für jeden Tag 8 Stunden abgezogen. Darf er das?
Sicher, die Kollegin hatte geplant die Stunden zu nehmen bzw. ÜStd. Aber die sind doch zur ERholung da. Wenn die Kollegin nun krank wird, kann man ihr doch nicht einfach Stunden abziehen?
Habe leider nirgendwo konkret gefunden, wo steht, dass bei Krankheit, geplante Frei's mit ÜStd-Abbau, nicht ÜStd. abgezogen werden dürfen. Habe nur " § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz" gefunden, in dem steht, dass wenn jemand krank ist, ist er krank.
Der AG meint, da das FRei mit Stunden-nehmen geplant ist, werden die Stunden dann auch bei Krankheit abgezogen. Aber wenn ich im geplanten Urlaub krank werde, bekomme ich ja dieses Urlaubstage gutgeschrieben.
Wie kann der Br hier dem AG auf die Fingerhauen?
Über eine schnelle ANtwort würde ich mich freuen. Danke schon mal im Voraus.