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Überstundenabbau während Krankheit?

L
Lapricaun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein MA wurde im Urlaub Kran2 Tage des Urlaubs war Überstundenabbau. Müssen dem MA die Überstunden wieder gutgeschrieben werden? Oder sind die jetzt einfach verloren?

Danke für eure Hilfe.

4.46803

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

22.04.2008 um 19:17 Uhr

Da hat der Kollege wirklich Pech - die Überstunden sind weg, einfach so!

M
Mona-Lisa

22.04.2008 um 19:22 Uhr

@Lapricaun, überleg mal....... diese zwei Tage bekommt der Kollege Lohnfortzahlung. Wenn er nun diese Stunden wieder gutgeschrieben bekommen würde, wäre das sozusagen eine Doppelbezahlung!

L
lustlos

22.04.2008 um 19:34 Uhr

Hallo

meine Vorschreiber haben Recht, aber so einfach ist es nun auch wieder nicht. Es kommt auch auf eine Reglung in der entsprechenden ArbeitszeitBV an (wenn denn eine vorhanden ist). Bei uns ist im Einsatzplan klar zu erkennen, wenn der MA Überstundenabbau hatte und wann er "normal" frei hat (anderes Kürzel). Ist der MA nun krank innerhalb des Überstundenabbaus bekommt er auch die Stunden wiedergutgeschrieben, wenn er krank wird und hat normal frei bekommt der MA es nicht (Sonntags gibt es ja auch keine Lohnfortzahlung). Kommt aber ganz auf Eure Regelungen an, wenn Ihr keine hat, hat der MA leider Pech gehabt.

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