Erstellt am 22.04.2008 um 17:17 Uhr von DonJohnson
Da hat der Kollege wirklich Pech - die Überstunden sind weg, einfach so!
Erstellt am 22.04.2008 um 17:22 Uhr von Mona-Lisa
@Lapricaun,
überleg mal.......
diese zwei Tage bekommt der Kollege Lohnfortzahlung. Wenn er nun diese Stunden wieder gutgeschrieben bekommen würde, wäre das sozusagen eine Doppelbezahlung!
Erstellt am 22.04.2008 um 17:34 Uhr von lustlos
Hallo
meine Vorschreiber haben Recht, aber so einfach ist es nun auch wieder nicht.
Es kommt auch auf eine Reglung in der entsprechenden ArbeitszeitBV an (wenn denn eine vorhanden ist).
Bei uns ist im Einsatzplan klar zu erkennen, wenn der MA Überstundenabbau hatte und wann er "normal" frei
hat (anderes Kürzel).
Ist der MA nun krank innerhalb des Überstundenabbaus bekommt er auch die Stunden wiedergutgeschrieben, wenn er krank wird und hat normal frei bekommt der MA es nicht (Sonntags gibt es ja auch keine Lohnfortzahlung).
Kommt aber ganz auf Eure Regelungen an, wenn Ihr keine hat, hat der MA leider Pech gehabt.