Wir haben eine Mitarbeiterin, welche unserem Arbeitgeber frühzeitig einen OP Termin angekündigt hat. Sie wurde daraufhin im Dienstplan so geplant, dass ihre etwa 50 Überstunden abgebaut wurden. Sodass Sie trotz Krankheit ihre Überstunden abgegolten bekommen hat. Ist dies rechtens? Können Sie uns die Frage beantworten?
Was wir herausgefunden haben ist, dass der AN dem AG verpflichtet ist, etwaigen Ausfall, so früh wie möglich bekanntzugeben (z.B Kur, oder Reha).

Wie ist es in diesem Fall? Da die AN ja die Überstunden als Freizeit abgegolten bekommen hat, obwohl sie vom Arzt krank geschrieben war.