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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes ?

M
mockebock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin BR-Mitglied. Meine Frage ist : Kann mein Arbeitgeber mich versetzen, weil ich seit Jahren mit meinen Vorgesetzten Probleme habe ?

Er behindert ständig meine BR-Tätigkeit ( mit Drohungen und dämlichen Fragen ) und mobt mich dementsprechend.

Vorwürfe meinerseits wurden vom Arbeitgeber bisher abgeschmettert. Leider habe ich bisher den Rechtsweg nicht beschritten.

Nun will der Arbeitgeber mich demnächst versetzen. Er erpresst den Betriebsrat in aller Form. Was ist, wenn der Betriebsrat der Versetzung zustimmt. Wie stehen dann meine Chancen vor Gericht?

Danke im voraus für eure Tips und Anregungen.........der Kampf hört nie auf !!!

1.21504

Community-Antworten (4)

S
Saxonia

11.10.2010 um 18:46 Uhr

Hallo, Mockebock -

wie erpresst der AG den BR denn? Was will er tun, wenn der BR der Versetzung nicht zustimmt?

Ich hab das gerade in der Antwort an Franki weiter oben geschrieben: den Druck, der auf Dich ausgeübt wird, wirst Du nicht durch Stillhalten los, sondern nur durch offensive Aktionen.

Du willst nicht versetzt werden, denke ich. Also stimmst Du der Änderung Deines Arbeitsvertrags nicht zu. Auch wenn der BR zustimmen sollte: Eine Versetzung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen von AG und MA erfolgen. Der AG muss Dir, wenn Du nicht zustimmst, er Dich aber versetzen will, eine Änderungskündigung aussprechen. Da liegen die Hürden schon etwas höher, weil er die Kündigung und die damit zusammenhängende Einstellung wieder beim BR anhören muss. Außerdem hat er dann eine Sozialauswahl durchzuführen.

Um einer evtl. personenbedingten Kündigung vorzugreifen, solltest Du Dir unbedingt jetzt schon einen Anwalt nehmen und überlegen, ob Du nicht doch bereits jetzt den § 119 BetrVG ziehst.

Schöne Grüße von Saxonia

Q
qwert

13.10.2010 um 01:46 Uhr

Änderungskündigungen sind keine außerordentlichen Kündigungen, das geht bei BRM nicht. Genausowenig wie personenbedingte, wär ja noch schöner ..

S
Saxonia

13.10.2010 um 13:21 Uhr

@qwert

Natürlich kann der AG BR-Mitgliedern eine Änderungs-, aber auch eine personenbedingte Kündigung aussprechen, wenn der BR zustimmt! Passiert gerade bei Heinrich Bauer:

http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/106692-fristlose-kuendigung-bauer-will-konzernbetriebsrats-chefin-artus-rauswerfen.html

Ob Der AG die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzt bekommt, wenn der BR nicht zugestimmt hat, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Saxonia

N
niemand

13.10.2010 um 15:36 Uhr

eine fristlose Kündigung wie dein Beispiel ist eine außerordentliche Kündigung und ist etwas anderes als die Änderungs oder personenbedingte Kündigung. Quert hat mit seiner Aussage völlig recht.

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