Erstellt am 11.10.2010 um 16:46 Uhr von Saxonia
Hallo, Mockebock -
wie erpresst der AG den BR denn? Was will er tun, wenn der BR der Versetzung nicht zustimmt?
Ich hab das gerade in der Antwort an Franki weiter oben geschrieben: den Druck, der auf Dich ausgeübt wird, wirst Du nicht durch Stillhalten los, sondern nur durch offensive Aktionen.
Du willst nicht versetzt werden, denke ich. Also stimmst Du der Änderung Deines Arbeitsvertrags nicht zu. Auch wenn der BR zustimmen sollte: Eine Versetzung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen von AG und MA erfolgen. Der AG muss Dir, wenn Du nicht zustimmst, er Dich aber versetzen will, eine Änderungskündigung aussprechen. Da liegen die Hürden schon etwas höher, weil er die Kündigung und die damit zusammenhängende Einstellung wieder beim BR anhören muss. Außerdem hat er dann eine Sozialauswahl durchzuführen.
Um einer evtl. personenbedingten Kündigung vorzugreifen, solltest Du Dir unbedingt jetzt schon einen Anwalt nehmen und überlegen, ob Du nicht doch bereits jetzt den § 119 BetrVG ziehst.
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 12.10.2010 um 23:46 Uhr von qwert
Änderungskündigungen sind keine außerordentlichen Kündigungen, das geht bei BRM nicht. Genausowenig wie personenbedingte, wär ja noch schöner ..
Erstellt am 13.10.2010 um 11:21 Uhr von Saxonia
@qwert
Natürlich kann der AG BR-Mitgliedern eine Änderungs-, aber auch eine personenbedingte Kündigung aussprechen, wenn der BR zustimmt! Passiert gerade bei Heinrich Bauer:
http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/106692-fristlose-kuendigung-bauer-will-konzernbetriebsrats-chefin-artus-rauswerfen.html
Ob Der AG die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzt bekommt, wenn der BR nicht zugestimmt hat, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Saxonia
Erstellt am 13.10.2010 um 13:36 Uhr von Niemand
eine fristlose Kündigung wie dein Beispiel ist eine außerordentliche Kündigung und ist etwas anderes als die Änderungs oder personenbedingte Kündigung. Quert hat mit seiner Aussage völlig recht.