Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes
Kann ich als Betriebsrat gegen meinen Willen in eine andere Abteilung versetzt werden?
Community-Antworten (3)
09.10.2014 um 01:54 Uhr
Vielleicht. Die BR-Mitgliedschaft spielt zumindest keine Rolle.
09.10.2014 um 08:29 Uhr
@ Theodorchen
Falls Du oder sonst jemand an den § 103 BetrVG denken sollte ... der greift nur, wenn mit der Versetzung der Verlust der Wählbarkeit einhergehen würde.
Widerspricht die Versetzung Deinem Arbeitsvertrag? Warum willst Du nicht die Abteilung wechseln? Hat der BR gem. § 99 Abs.3 BetrVG stichhaltige Gründe, der Versetzung widersprechen zu können?
09.10.2014 um 19:53 Uhr
Nur mal der Form halber.
Du meinst mit Widerspruch doch bestimmt die Begründung (verweigern) zur Ablehnung der Zustimmung oder?
Im 99er gibt es nach meiner Ansicht doch überhaupt keinen Widerspruch, sondern nur ein Ja oder Nein. Bei einem „Nein“ dann natürlich mit Begründung auf Grundlage der Punkte 1-6.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - besteht ein besonderer Schutz?
ÄlterEine Frage in eigener Sache: Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzende, nicht freigestellt und Assistentin eines Bereichsleiters. Dieser Bereichsleiter wird nun in einer Umstrukturierungsphase unserer B
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-