Erstellt am 08.10.2014 um 23:54 Uhr von Pickel
Vielleicht. Die BR-Mitgliedschaft spielt zumindest keine Rolle.
Erstellt am 09.10.2014 um 06:29 Uhr von Hoppel
@ Theodorchen
Falls Du oder sonst jemand an den § 103 BetrVG denken sollte ... der greift nur, wenn mit der Versetzung der Verlust der Wählbarkeit einhergehen würde.
Widerspricht die Versetzung Deinem Arbeitsvertrag? Warum willst Du nicht die Abteilung wechseln? Hat der BR gem. § 99 Abs.3 BetrVG stichhaltige Gründe, der Versetzung widersprechen zu können?
Erstellt am 09.10.2014 um 17:53 Uhr von Schwalbennest
Nur mal der Form halber.
Du meinst mit Widerspruch doch bestimmt die Begründung (verweigern) zur Ablehnung der Zustimmung oder?
Im 99er gibt es nach meiner Ansicht doch überhaupt keinen Widerspruch, sondern nur ein Ja oder Nein. Bei einem „Nein“ dann natürlich mit Begründung auf Grundlage der Punkte 1-6.