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Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes

T
Theodorchen
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich als Betriebsrat gegen meinen Willen in eine andere Abteilung versetzt werden?

1.00903

Community-Antworten (3)

P
Pickel

09.10.2014 um 01:54 Uhr

Vielleicht. Die BR-Mitgliedschaft spielt zumindest keine Rolle.

H
Hoppel

09.10.2014 um 08:29 Uhr

@ Theodorchen

Falls Du oder sonst jemand an den § 103 BetrVG denken sollte ... der greift nur, wenn mit der Versetzung der Verlust der Wählbarkeit einhergehen würde.

Widerspricht die Versetzung Deinem Arbeitsvertrag? Warum willst Du nicht die Abteilung wechseln? Hat der BR gem. § 99 Abs.3 BetrVG stichhaltige Gründe, der Versetzung widersprechen zu können?

S
Schwalbennest

09.10.2014 um 19:53 Uhr

Nur mal der Form halber.

Du meinst mit Widerspruch doch bestimmt die Begründung (verweigern) zur Ablehnung der Zustimmung oder?

Im 99er gibt es nach meiner Ansicht doch überhaupt keinen Widerspruch, sondern nur ein Ja oder Nein. Bei einem „Nein“ dann natürlich mit Begründung auf Grundlage der Punkte 1-6.

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