W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsvertrag - Wie sollen wir uns als BR jetzt verhalten?

I
Igel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine verzwickte Frage bzw. ein verzwicktes Problem.

Einer Mitarbeiterin sollte betriebsbedingt gekündigt werden. Darauf hin hat der BR mit der Geschäftsleitung auf Wunsch der Mitarbeiterin einen Aufhebungsvertrag ausgehandelt. ( 4 Monate länger Beschäftigung ) Dieser Aufhebungsvertrag wurde der Mitarbeiterin jetzt vorgelegt, woraufhin diese sich jetzt doch überlegt hat, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterzeichnen.

Wie sollen wir uns als BR jetzt verhalten?

4.99005

Community-Antworten (5)

M
Matu

27.02.2007 um 16:48 Uhr

Aufhebungsvertrag bedeutet meistens mehrere Monate Sperre des Arbeitslosengeldes. Wenn also bei der Arbeitnehmerin kein neuer Arbeitsplatz in Sicht ist, würde ich ihr raten, sich betriebsbedingt kündigen zu lassen. Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage gegeben.

Gruß Matu

I
Igel

27.02.2007 um 16:51 Uhr

Das war unser Vorschlag an die Mitarbeiterin nach Anhörung des BR von der Geschäftsleitung. Mitarbeiterin wollte aber Aufhebungsvertrag um noch Zeit zu haben eine neue Anstellung zu suchen. Deshalb haben wir Aufhebungsvertrag ausgehandelt und keinen Widerspruch zur Kündigung geschrieben. Frist ist abgelaufen. Galt die Aufforderung zur Aushandlung eines Aufhebungsvertrages nicht schon als Zustimmung zu diesem? Kann die Mitarbeiterin die Unterschrift noch verweigern?

Gruß Igel

T
Tarzan

27.02.2007 um 18:30 Uhr

Die Mitarbeiterin kann auch einen Aufhebungsvertrag eingehen ohne eine sperre zu bekommen ,in dem die Kündigungs zeiten eingehalten werden und der Arbeit geber ,bescheinigt das die Kündigung auch ohne Aufhebungs vereinbarung ausgesprochen wehre

L
Lotte

27.02.2007 um 19:57 Uhr

Igel, ich denke dass die Kollegin einfach ihr Recht wahrt, einen Vertrag, den sie nicht wünscht, nicht zu unterschreiben. Der AG hätte sie gleich nach der Verhandlung, als es noch um Kündigung oder Aufhebungsvertrag ging, unterschreiben lassen müssen. Dann hätte sie je nach Bundesland auch gute Aussichten gehabt, keine Sperre zu bekommen,wenn sie nachweisen kann, dass sie den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, um Ihren Arbeitsplatz noch etwas länger zu behalten. Aber jetzt...

F
Fayence

27.02.2007 um 20:30 Uhr

"Deshalb haben wir Aufhebungsvertrag ausgehandelt und keinen Widerspruch zur Kündigung geschrieben."

Igel,

hmmm, ist doch irgendwie ein Widerspruch in sich!

Ein wirksam formulierter Widerspruch des Betriebsrates sichert einem AN die Option, bis zum Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigt werden zu müssen. Und ein solcher Widerspruch bedingt, dass einer der unter dem §102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Gründe vorgelegen haben muss.

Falsche Sozialauswahl Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Da könnte ich die Kollegin ev. verstehen, dass sie diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hat! Die Option "Weiterbeschäftigungsanspruch" ist jetzt aufgrund der Fristverstreichung allerdings Schnee von gestern!

Als BR solltet Ihr daraus lernen, zunächst Eure Möglichkeiten fristgerecht auszuschöpfen; dadurch werden andere Regelungsmöglichkeiten nicht zwingend unmöglich ! Der AG würde u.U. frohlocken, wenn es dann trotzdem noch zu einer aussergerichtlichen Lösung kommen sollte, da ein Aufhebungsvertrag den Verzicht des ANs auf Einreichen einer Kündigungsschutzklage darstellt. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung jedoch unumgänglich!

Als BR könnt Ihr die Kollegin jetzt nur dazu auffordern, 2 Dinge zwingend zu tun bzw. zu beachten:

  1. Sobald sie die schriftliche Kündigung erhalten hat, läuft die 3 Wochenfrist zwecks Einreichung einer Kündigungsschutzklage; Beratung/Unterstützung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht!
  2. Sie sollte und muss sich "arbeitssuchend" melden, um eine 2wöchige Sperrfrist wegen zu später Meldung zu vermeiden.

Ihre Antwort