Erstellt am 02.12.2008 um 13:31 Uhr von Kölner
@huhn
Keine Chance. Wenn der AG nicht will, dann will er nicht!
Es sei denn man findet einen integren Sachgrund, der eine weitere Befristung möglich macht...
Erstellt am 02.12.2008 um 17:28 Uhr von DonJohnson
Leider sehe auch ich da keine Chance. Bei uns war das so, dass der AG den befristeten immer erst kurz vor Ablauf mitgeteilt hat, dass sie nciht übernommen werden oder so. Naja, er hatte Angst, dass die dann nciht mehr soviel Arbeitsleistung bringen wenn se hörn, dass sie nciht weiter bleiben können. Das war unser Aufhänger. Wir wollten natürlich bezüglich der Personalplanung informiert sein und sagtem ihm, dass wir wissen wollen was Sache ist da und da. Wir forderten dann auch eine interne Stellenausschreibung, damit sich Kollegen daraufhin bewerben können. Weiterhin geht ja bekanntlich Entfristung vor Neueinstellung. Das machten wir ihm klar und sind sehr gut damit gefahren. Personalplanung muß er mit uns besprechen. Wenn er mit ner Zustimmungsaufforderung gekommen wäre für nen Leiharbeioter für den Job eines befristeten, hätten wir abgelehnt - sieh hierzu §99 BetrVG. Er hat es geschluckt. Seit dem wurden alle bis auf ein MA entfristet (da lag es aber wirklich an der Auftragslage in der Abteilung - eine Versetzung war leider nciht möglich). Also Ansatzpunkte gibt es viele, ein MBR bezüglich der Verlängerung oder Entfristung von AV habt ihr aber leider nciht. Das ist nun mal so - es ist und bleibt ein befristeter AV!
Erstellt am 02.12.2008 um 23:44 Uhr von ganther
@dj
es ist interessant wie naiv dein AG ist. Denn wer sich durch "Weiterhin geht ja bekanntlich Entfristung vor Neueinstellung" als AG beeindrucken läßt zeigt nur wie unwissend er ist...
Erstellt am 04.12.2008 um 20:52 Uhr von Alexa
Hallo Huhn,
habt ihr mal daran gedacht evtl. mit dem Arbeitgeber über eine Quote zu verhandeln?
Zunächst müsst ihr natürlich mal realistisch einschätzen, wie sich euer Personalbedarf weiter entwickeln wird. Das kann man hier schlecht beurteilen - hängt ja auch von der Fluktuation bei Euch ab.
Evtl. wäre es doch ein Weg mit dem Arbeitgeber eine Quote zu verhandeln, die er von den bisher befristeten Mitarbeitern unbefristet übernimmt (Auswahlkriterien festlegen! Leistung? Soziale Gründe? usw.) - für den Rest dann ein "Überleitungsangebot" zur Zeitarbeitsfirma (möglichst mit guten Konditionen aushandeln!) und den traurigen Rest ggf. durch befristete Neueinstellungen (Drehtüreffekt) auswechseln.
Nur mal so als Vorschlag.
Erstellt am 05.12.2008 um 07:32 Uhr von huhn
Hallo Alexa,
ja wir wollen eine BV dazu erstellen. Wir haben auch schon Eckpunkte dazu erarbeitet. Jetzt möchte ich nochmal fragen.
Ist so eine BV zu Leiharbeit erzwingbar, also Einigungsstellenfähig oder laüft das über freiwillige BV.? Ich bedanke mich bei dir für den guten Vorschlag.
Gruß
Huhn