Hallo,
gemäß §26 BetrVG nimmt der BRV Erklärungen der Geschäftsleitung entgegen. Gleichzeitig haben alle BR Mitglieder gemäß §34 BetrVG das Recht die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Bei uns sieht das nun so aus: Mehr als 90% des Schriftverkehrs mit der Geschäftsführung laufen per E-Mail auf einen Account des Betriebsrats. Das Passwort zum Lesen der Mails haben ausschließlich der BRV und sein Stellvertreter. Halten die beiden es für notwendig, dann drucken sie manche Mails aus und verteilen sie an die BR-Mitglieder. Alle anderen Mails bleiben für die BR-Mitglieder unzugänglich. Begründet wird dies damit, dass auf diese E-Mail-Adresse auch Nachrichten einer Gewerkschaft und persönliche Informationen zu Anhörungen, Gerichtsverfahren und BEM kommen. Die BR-Mitglieder, die zur gleichen Liste gehören wie der BRV und sein Stellvertreter, sind mit diesem Verfahren einverstanden; sie haben auch die Mehrheit im BR. Die BR-Mitglieder von anderen Listen schauen in die Röhre. Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten des BRV und seines Stellvertreters nicht rechtmäßig ist. Was kann man dagegen tun? Abwählen geht bei den momentanen Mehrheitsverhältnissen nicht. Und zu einer Änderung des Verhaltens sind beide nicht bereit.