Erstellt am 29.07.2015 um 09:00 Uhr von Dezibel
In dem Fall könnte man ihn abwählen.
Aber das ist eine gute Frage. Was tun, wenn sich nun ein BR-Mitglied nicht an die GO hält?
Das kann mann dann allenfalls teeren und federn, oder ähnliches ...
Soviel zum Sinn einer GO im Betriebsrat.
Erstellt am 29.07.2015 um 09:15 Uhr von gironimo
Natürlich - erst einmal darüber reden.
Aber wenn das nicht hilft, und die Mehrheit der Betriebsräte auch ein Problem damit hat, hilft nur der Wechsel. Ein BRV, der sich verselbstständigt, ist wenig hilfreich.
Erstellt am 29.07.2015 um 10:41 Uhr von Kölner
Vielleicht sollte man die GO in die Tonne kloppen...
Erstellt am 29.07.2015 um 12:00 Uhr von Challenger
Je nach Eigenmächtigkeit Eures Vorsitzenden und Inhalt der Geschäftsordnung, kann vieleicht sogar die eine oder andere Beschlußfassung des BR anfechtbar sein.
Im übrigen haben gironimo und Dezibel recht.
Erstellt am 29.07.2015 um 12:11 Uhr von moreno
Worum geht's denn überhaupt? Wenn eine GO nicht praktikabel ist dann wird sie geändert wenn der BRV Mist baut dann sollte dies besprochen werden und eventuell ein neuer BRV gewählt werden.
Erstellt am 29.07.2015 um 12:29 Uhr von Dezibel
> Wenn eine GO nicht praktikabel ist dann wird sie geändert
Bevor eine GO alle Wochen lang geändert werden soll, weil sie diesem oder jenem unpraktikabel erscheint - abschaffen!