Erstellt am 23.01.2019 um 22:59 Uhr von celestro
1.) Soweit ich weiß, muß ein SVBRV sein Amt nicht niederlegen. Wenn er sich zur Wahl des BRV stellt und dazu gewählt wird, ist er automatisch kein SVBRV mehr.
2.) Wenn er sich auf das Amt des BRV bewirbt und unterliegt, bleibt er / sie SVBRV. Hat er / sie das Amt aber vorher nieder gelegt, dann natürlich nicht.
TOP 1 Wahlen
a) Wahl eines neuen BRV
b) Wahl eines neuen SVBRV
Erstellt am 23.01.2019 um 23:18 Uhr von Okanemre#123
Geht ja nicht , wenn Mann Top 1 und Top 2 auf TO setzt und dann wenn SVBRV unterlegen ist. bleibt er dann auf SVBRV .Mann kann ja da nicht mehr SVBRV wählen?
Erstellt am 23.01.2019 um 23:39 Uhr von celestro
Wieso nicht ? Wenn der SVBRV kein BRV wird, hat man noch immer einen SVBRV. Den kann man dann neu wählen, wenn man möchte. Oder man läßt es bleiben.