Erstellt am 21.02.2007 um 10:31 Uhr von w-j-l
Na, sinnvoll wäre schon, dass er am letzten Arbeitstag des Vormonats bekannt ist, sonst kann man sich ja schlecht danach richten.
Habt ihr dafür mit dem AG keine Regel vereinbart?
Erstellt am 21.02.2007 um 11:43 Uhr von Jube
Der letzte Arbeitstag des Vormonates ist ein wenig spät für den ersten Arbeitstag des Folgemonats! Ich würde versuchen, eine BV abzuschliessen, in der ca. eine Woche Vorlauf gegeben ist.
Erstellt am 21.02.2007 um 13:27 Uhr von betriebsratten
Ich kenns , dass durchaus auch 3 Monate gängig sind.....natürlich mit der Möglichkeit auch zu tauschen
BV Entwürfe bei www.boeckler.de
Erstellt am 22.02.2007 um 02:19 Uhr von waschbär
Hi,
bei uns gibt es Monatspläne die müssen dem AN 4 Wochen im voraus bekannt sein ! Wir hohlen sie 6 Wochen vorher zur Prüfung und entscheidung , regelung laut BV .