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Kurzarbeit: Arbeit in nächsten Monat verschieben erlaubt

B
BRHR
Apr 2020 bearbeitet

Wir haben Kurzarbeit. Einzelne Personen haben genug Arbeit für den Monat. Diese Arbeit können sie nicht an andere abgeben. Sie wurden nun vom AG aufgefordert die Hälfte der Arbeit auf den Folgemonat zu schieben und für die andere Hälfte in Kurzarbeit zu gehen. Ist das erlaubt? Wenn nein, was kann oder sollte ich als BR dagegen tun? Das Geld gleicht teilweise "Verluste" aus, die bei Personen entstehen, die wirklich weniger zu tun haben, für die aber aus Härtefall-Gründen, keine Kurzarbeit beantragt wird. Es ist zwar unternehmerisch zu verstehen, aber vermutlich illegal. Oder?

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Community-Antworten (11)

C
celestro

07.04.2020 um 00:51 Uhr

Verstehe ich das richtig ... die (Beispiel) alleinerziehende Mutter sitzt auf der Arbeit die halbe Zeit dumm herum, weil Sie nichts zu tun hat. Aus Härtefall-Gründen läßt man das zu und schickt dafür andere Personen in Kurzarbeit, obwohl die genug Arbeit hätten?

P
Pjöööng

07.04.2020 um 02:01 Uhr

Die Kollegen die zum verschieben aufgefordert wurden, hätten also im kommenden Monat nicht genug zu tun?

B
BRHR

07.04.2020 um 03:41 Uhr

Ja, stimmt so im Prinzip. Nur sitzt die Alleinerziehende nicht total dumm rum sondern macht interne Aufgaben, die nicht bezahlt werden. Und Ja, die Kollegen hätten im kommenden Monat nichts zu tun oder weniger zu tun oder erst im übernächsten Monat weniger zu tun.

K
kratzbürste

07.04.2020 um 10:01 Uhr

"macht interne Aufgaben, die nicht bezahlt werden." ??? Wo gibt es denn sowas?

S
stehipp

07.04.2020 um 10:12 Uhr

Also unternehmerisch verstehe ich das eher nicht, wohl aber unter sozialen Gesichtspunkten. Ich kann daran aber erstmal nichts "illegales" erkennen. Der AG sagt, macht Arbeiten A und B diesen Monat, C und D dann nächsten Monat. Ob das unternehmerisch sinnvoll ist muss er entscheiden, die Arbeit zuteilen ist aber die Aufgabe des AG Vielleicht verhindert er so ja auch, dass die Kollegen zwar diesen Monat noch voll bezahlt werden, nächsten Monat dann aber zu 100% Kurzarbeit haben.

P
Pjöööng

07.04.2020 um 11:10 Uhr

Es ist dem Unternehmer nicht verwehrt, Arbeitnehmer für die nicht genug Arbeit da ist, nicht in Kurzarbeit zu schicken.

Das Verschieben der Arbeit auf Folgemonate ist meines Erachtens nicht ganz unbedenklich, rechtlich aber möglicherweise noch zulässig.

S
seehas

07.04.2020 um 11:40 Uhr

Erstmal finde ich den Ansatz gut, sich um die sozial schwächeren zu kümmern. Eigentlich gehört es für mich zu den Aufgaben des BR darauf zu achten, dass diese Leute nicht unter den Tisch fallen. Hier achtet der AG auf soziale Ausgewogenheit und der BR fragt nach ob das rechtens ist. Das ist verkehrte Welt ;-)

P
Pjöööng

07.04.2020 um 12:27 Uhr

Verbietet denn die mögliche "soziale Ausgewogenheit", nach der rechtlichen Zulässigkeit zu fragen?

Und würde die Frage wie die (soweit zulässig) "soziale Ausgewogenheit" gestaltet wird nicht unter die Mitbestimmung fallen?

Verkehrte Welt wenn Betriebsratsmitglieder das anders sehen...

C
celestro

07.04.2020 um 12:33 Uhr

"(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;"

und da finde ich es nur zu verständlich, wenn ein BR nachfragt, ob das was der AG da macht, alles so in Ordnung ist.

B
BRHR

07.04.2020 um 13:39 Uhr

Es geht mir darum, ob es sich um Sozialleistungs- bzw Subventionsbetrug handelt. Oder anders: Wenn die Agentur für Arbeit eine Prüfung macht und das Verhalten "auffliegt", landen die Beteiligten vor Gericht?

P
Pjöööng

07.04.2020 um 13:57 Uhr

Ich weiß es nicht. Aber ich sehe ein Problem darin, dass diese Verschiebung der Arbeit in den Folgemonat auf einer Prognose (nächsten Monat ist nicht genug Arbeit da) beruht. Was ist wenn die Prognose nicht eintrifft? Dann werden nächsten Monat Überstunden geschoben?

Andererseits kann ich mir gut vortsellen dass es dafür zulässige Argumentationen geben dürfte.

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